Kann hier jemand das Waffengesetz so weit aufdröseln, daß klar
wird, ob Schwerter nun Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind
oder nicht?
Werden Unterscheidungen bei Klingenlänge getroffen, ob ein
Schwert scharf oder Stumpf ist?
Was sollte ein Schwert denn sonst sein, wenn nicht eine Waffe? Ein Werkzeug zur Nagelpflege? Ein Schraubendreher? Aber mal im Ernst:
Lies § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG:
_"Waffen sind […] tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."_
in Verbindung mit Anlage 1 WaffG, Unterabschn. 2, 1.1:
_"Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)"_
Ich glaube nicht, dass man ernsthaft diskutieren muß, dass ein Schwert seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft jedenfalls durch Stich oder Schlag Verletzungen beizubringen, und deshalb eine Hieb- oder Stoßwaffe ist. Da spielt auch die Länge der Klinge grundsätzlich keine Rolle. Was man allenfalls diskutieren kann ist, ob sich irgendetwas ändert, wenn die Klinge stumpf ist. Da hätte ich aber so meine Zweifel.