Lehrverträge ?

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Nov 2000

Unsere Lehrlinge im Betrieb arbeiten nun schon 13 Monate bei uns,
aber der Chef bekommt es nicht auf die Reihe ihnen Lehrverträge auszuhändigen. Was könnte man rechtlich unternehmen um selbige zu bekommen. Durch die fehlenden Lehrverträge geht nämlich viel an finazieller Unterstützung durch den Staat verloren, wie Fahrgeldermäßigung, Wohngeldunterstützung u.v.m. Dazu kommt noch, das Sie zu der praxtischen Ausbildung auf dem Bauhof( Dachdecker) nicht mehr eingeladen werden.

Es ist wichtig ind dringend!!!!

MfG Derdel

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Lehrverträge ?

    Hi,
    Ausbildungsverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Da hier auch ein gültiger Tarifvertrag zu beachten ist, sind die Verträge in der Regel der zuständigen Handwerkskammer vorzulegen und werden dort abgesegnet.
    Ich würde zunächst einmal den Lehrherrn zu einem Gespräch bitten, er möge die Ausbildungsverträge fertigstellen. Du kannst ihm auch helfen, wenn er das nicht auf die Reihe bekommt. Besorge dir die formularmäßigen Musterausbildungsverträge, fülle sie aus und lege sie ihm zur Unterschrift vor. Anschließend an die Handwerkskammer schicken.
    Wenn nichts passiert, empfehle ich dir, Kontakt zur Handwerkskammer aufzunehmen, die werden in solchen Fällen sehr munter. Das Risiko liegt dann allerdings in dem Verhältnis zum Lehrherrn, der das bestimmt nicht gut findet.
    Aber eine Lösung der Konfliktsituation muß auf jeden Fall her.
    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Re^2: Lehrverträge ?

      Hi,
      Ausbildungsverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Da
      hier auch ein gültiger Tarifvertrag zu beachten ist, sind die
      Verträge in der Regel der zuständigen Handwerkskammer
      vorzulegen und werden dort abgesegnet.
      Ich würde zunächst einmal den Lehrherrn zu einem Gespräch
      bitten, er möge die Ausbildungsverträge fertigstellen. Du
      kannst ihm auch helfen, wenn er das nicht auf die Reihe
      bekommt.
      Wie oft soll ich noch mit dem Lehrherren, wie du ihn so untreffent nennst, reden?

      Besorge dir die formularmäßigen Musterausbildungsverträge, fülle sie aus und lege sie ihm zur
      Unterschrift vor.
      Unterschreiben mußte ich, weder meine Eltern, aber gesehen habe ich ihn schon, und da ist eine Unterscgrift von allen drunter, von mir wie von meinen Eltern, und das ist mir auch schleierhaft!!!!

      Anschließend an die Handwerkskammer schicken.
      Wenn nichts passiert, empfehle ich dir, Kontakt zur
      Handwerkskammer aufzunehmen, die werden in solchen Fällen sehr
      munter. Das Risiko liegt dann allerdings in dem Verhältnis zum
      Lehrherrn, der das bestimmt nicht gut findet.
      Übrigens bin ich nur ein ehemaliger Vorarbeiter der Firma, denn ich habe gekündigt. Ich werde des öfteren, von meinen Exlehrlingen, angesprochen ob ich nicht wüßte was man da machen kann. Aber eine Lösung der Konfliktsituation muß auf jeden Fall her.
      Gruß,
      Francesco
      Danke für Deine Antwort. :-)

  2. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Lehrverträge ?

    Hallo,

    das Bundesarbeitsgericht hat zwar in einem Urteil (5 AZR 713/96) festgestellt, dass Ausbildungsverträge wegen Nichteinhaltung der Schriftform nicht formnichtig seien, trotzdem würde ich Deinen Chef auf BBiG §4 Absatz 1-3 hinweisen, in dem eine schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsinhalte sowie eine unverzügliche Aushändigung des Vertrags fordert.

    Du kannst auch auf die EG-Richtlinie über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen hinweisen ((Richtlinie 91/533-EWG)

    Habt ihr eigentlich einen Betriebsrat? Dann sollte der mal ein ernstes Wort mit Eurem Chef reden. Sollte der Chef dann immer noch uneinsichtig sein, bleibt wohl nur der Gang zum Arbeitsgericht. Da euren Azubis wohl wirklich Nachteile durch den fehlenden Vertrag entstehen, dürfte die Klage wohl berechtigt sein.

    Gruss
    Peter (als Ausbilder den Kopf schüttelnd)

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Re^2: Lehrverträge ?

      Betriebsrat was ist das? Wir sind eine ca. 10 Mann Firma, die Angaben schwanken aber die Angestellten ständig wechseln. Dies beruht auf die Verhaltensweise des Chefs. Und übrigens bin ich der ehemalige Vorarbeiter der beiden Lehrlinge und versuche nur ihnen zu helfen.Aber trotz alle dem bedanke ich mich recht herzlich für Dein Posting!

      MfG Derdel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Ergänzung

    Hallo,
    als Ergänzung zu den Postings: Wenn Ihr keinen Ausbildungsvertrag habt wie wollt Ihr bzw. Euer Arbeitgeber dann die Ausbildungszeit nachweisen? Seid ihr denn schon zur Zwischenprüfung angemeldet? Um zur Abschlußprüfung zugelassen zu sein, muß die Ausbildungszeit nachgewiesen werden. Dazu muß man auch z.B. ein Berichtsheft führen.

    Ulrike

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