Antwort von
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hilfreich
Re^2: Lehrverträge ?
Hi,
Ausbildungsverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Da
hier auch ein gültiger Tarifvertrag zu beachten ist, sind die
Verträge in der Regel der zuständigen Handwerkskammer
vorzulegen und werden dort abgesegnet.
Ich würde zunächst einmal den Lehrherrn zu einem Gespräch
bitten, er möge die Ausbildungsverträge fertigstellen. Du
kannst ihm auch helfen, wenn er das nicht auf die Reihe
bekommt.
Wie oft soll ich noch mit dem Lehrherren, wie du ihn so untreffent nennst, reden?
Besorge dir die formularmäßigen
Musterausbildungsverträge, fülle sie aus und lege sie ihm zur
Unterschrift vor.
Unterschreiben mußte ich, weder meine Eltern, aber gesehen habe ich ihn schon, und da ist eine Unterscgrift von allen drunter, von mir wie von meinen Eltern, und das ist mir auch schleierhaft!!!!
Anschließend an die Handwerkskammer
schicken.
Wenn nichts passiert, empfehle ich dir, Kontakt zur
Handwerkskammer aufzunehmen, die werden in solchen Fällen sehr
munter. Das Risiko liegt dann allerdings in dem Verhältnis zum
Lehrherrn, der das bestimmt nicht gut findet.
Übrigens bin ich nur ein ehemaliger Vorarbeiter der Firma, denn ich habe gekündigt. Ich werde des öfteren, von meinen Exlehrlingen, angesprochen ob ich nicht wüßte was man da machen kann.
Aber eine Lösung der Konfliktsituation muß auf jeden Fall her.
Gruß,
Francesco
Danke für Deine Antwort. :-)