Arbeitszeitreduzierung - nachehel. Unterhalt

Ein geschiedener Mann, unterhaltspflichtig ggü. Ex-Frau sowie zweier Kinder, hat mit seiner neuen Partnerin ein gemeinsames Kind. Nach Ablauf der Elternzeit möchte die Partnerin wieder zurück in ihren Beruf. Die Kinderbetreuung soll gemeinsam erfolgen.
Um dieses zu bewältigen, ist angedacht, die Arbeitszeit des Mannes auf 75 % zu reduzieren.
Ist dieses ein „vernünftiger Grund“, der sich auf die Reduzierung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes auswirkt?

Hallo erstmal.

Ist dieses ein „vernünftiger Grund“, der sich auf die
Reduzierung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes auswirkt?

Das wäre wohl ein wenig zu billig, sich aus Unterhaltsverpflichtungen zurückzuziehen: http://www.brennecke-partner.de/default.php?ID=82303…
(sicher: der Mann arbeitet noch, aber deswegen darf man nicht eigenmächtig den Unterhalt kürzen)

mfg M.L.

Hallo,

ich glaube schon, dass der Grund ausreichend ist, einen neuen, der realen Situation angepassten Unterhaltstitel zu erwirken.
Sicher kann die Unterhaltszahlung nicht selbstständig nach unten abgeändert werden, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Für die Änderung des Unterhaltstitels muss eine bestimmte Abweichung vom bestehenden Einkommensverhältnissen notwendig sein ( den genauen Prozentsatz müsste ich nachsehen)und die Senkung darf nicht durch willkürliches Eigenverschulden verursacht sein.

Diese Aussage basiert auf meinem laienhaften wissen.

mfg
bodo

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