Liebe Rechtschaffende!
Etwas weiter unten suchte ich Euren Rat wegen einer unrechtmäßigen Bankauszahlung. Jene Person A lebt mit Person B und Person C in einer Wohnung, die Person C gehört. Es besteht ein schriftlicher Untermietvertrag zwischen Person A und Person C über 1 Zimmer und die Mitbenutzung der Räumlichkeiten (Bad, Küche, Wohnzimmer…).
Durch die vorher geschilderten Vorkommnisse, bei denen Person B, die mit Person C verwandt ist, nicht aber mit Person A, nicht unerheblicher finanzieller Schaden zugefügt wurde. Außerdem hat Person A wiederholt innerhalb der Wohngemeinschaft Essen u.A. geklaut. Da Person B an Alzheimer erkrankt ist, befürchtet Person C nun, daß Person A weitere Versuche unternehmen wird, an Geld von Person B zu kommen (z.B. den Auszahlungsbeleg von Person B unterschreiben lassen).
Kann Person C als Bevollmächtigter von Person B und als Eigentümer der Wohnung Person A vor die Tür setzen, um sein Eigentum, das Eigentum von Person B und auch Person B selbst zu schützen?
Vielen Dank an allen, die antworten!
Liebe Grüße
Archie
Hallo,
kann Person C die Behauptungen auch beweisen?
Gruß
Hallo,
kann Person C die Behauptungen auch beweisen?
Gruß
Ja, kann Person C - z.B. durch Kopie der Bank-Auszahlungsbelege!
Gruß
Archie
Hallo,
Hallo,
kann Person C die Behauptungen auch beweisen?
Gruß
Ja, kann Person C - z.B. durch Kopie der
Bank-Auszahlungsbelege!
Gruß
Archie
bissen genauer wäre nicht schlecht, was genau kann damit bewiesen werden?
Damit kann bewiesen werden, daß Untermieter A vom Konto der alzheimer-erkrankten Person B ohne Bevollmächtigung zwei Mal Geld abgehoben hat, indem Perdon B einen Auszahlungsauftrag selber unterschrieben hatte. Person B hatte früher eine Bevollmächtigung, die aber schon vor mehreren Wochen zurückgenommen wurde. Das Geld hat Person A für sich benutzt. Daß die Bankangestellten geschlafen haben, ist eine andere Sache.
Person C ist Familienangehöriger von Person B und der Besitzer des gemeinsam bewohnten Eigentums. Person C befürchtet jetzt, daß Person A, unter Druck geraten, Person B mit oder ohne Gewalt dazu bringt, Dokumente zu unterschreiben, deren Rechtskräftigkeit Person C nicht so ohne weiteres anfechten kann - oder erst, wenn es zu spät ist, wie z.B. Überweisungsträger, Auszahlungsaufträge u.Ä.
Außerdem kann Person C, die an einem anderen Ort ihrer Arbeit nachgehen muß, nicht gewährleisten, daß Person A nicht weitere Diebstähle in der Hausgemeinschaft begeht (Person C hat Schmuck u.s.w.). Person C möchte also Person B und das gemeinsame Eigentum schützen und deshalb soll Person A unverzüglich die Wohnung verlassen.
Hallo,
wenn B Alzheimer hat, ist er nicht Betreupflichtig? Also hat er doch einen Betreuer? Dementsprechend könnten keine Verträge zu gunsten von A einfach so vereinbart werden.
Der Fall, ist kompliziert, hier sollte dringend ein Fachanwalt aufgesucht werden, für Mietrecht.
Gruß