Was ist Forensik im Wirtschaftsrecht?

Moin,

mir ist in letzter Zeit öfter der Begriff „Forensik“ im juristischen Bereich untergekommen, bei mir natürlich speziell in der Insolvenzverwaltung. Ich habe allerdings noch nicht genau verstanden, was Forensik dort alles umfasst.

Wikipedia sagt: Arbeitsgebiete, in denen systematisch kriminelle Handlungen identifiziert, analysiert oder rekonstruiert werden.

Gilt das dann nur für kriminelle Handlungen? Oder ist es auch Forensik, wenn ich die Buchhaltung des Schuldnerunternehmens durchsehe und Schadenersatz- und Rückgewähransprüche suche, wenn ich also das Strafrecht verlasse und mit finanzieller Motivation in andere Rechtsgebiete wandere? Ist Forensik letztlich nichts anderes als eine Bezeichnung für Detektivarbeit?

Gibt es überhaupt eine halbwegs allgemeingültige Definition oder werden 10 Leute 11 Meinungen haben, was Forensik ist und umfasst?

Ich freue mich auf Aufklärung! :smile:

Gruß,
Oskar

Hallo Oskar,

forensisch
[lateinisch, zu forum »Markt«], gerichtlich, im Dienst der Rechtspflege stehend.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Was natürlich nicht ausschliesst, dass auch für andere Dinge die selben Methoden verwendet werden.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter,

[lateinisch, zu forum »Markt«], gerichtlich, im Dienst der Rechtspflege stehend.

das kann ja alles heißen :wink:

Heißt jetzt gerichtlich, dass die (gerichtliche) Verhandlung (Bewertung) über aufgedeckte Sachverhalte in die Forensik fallen, oder ist bereits die Identifizierung dieser Sachverhalte, die ja erst zu der Verhandlung führt, Gegenstand der Forensik? Oder ist der Teil des Identifizierens Detektivarbeit und der im gerichtlichen Verfahren erledigte Teil der Bewertung Forensik?

Und heißt im Dienst der Rechtspflege stehend so ungefähr, bei der Forensik geht es um das Aufdecken und/oder Verfolgen von Handlungen, die kraft Gesetz als nicht wünschenswert gelten und deswegen Konsequenzen in irgendeiner Art nach sich ziehen? (Ich kann Fragen stellen, aber ich kapier’s noch nicht!)

Gruß,
Oskar

Langenscheidt Fremdwörterlexikon…
…sagt:

fo’ren·sisch 1. gerichtlich, das Gericht betreffend, der Entscheidung von Rechtsfällen dienend 2. kriminalistisch, der Aufklärung von Rechtsfällen dienend

Also eher weiter gefasst in die Richtung „alles, was entscheidungsrelevant zum Sachverhalt zusammengetragen wird“.

Oskar