Hallo zusammen,
Frau „Müller“ bezieht für ihre Tochter Kindesunterhalt vom Exmann. Dieser hat es sich zum Hobby gemacht, erst um den 15./20 oder später eines jeden Monats zu zahlen, obwohl laut Urteil der Unterhalt am 01. eines jeden Monats fällig ist. Frau Müller versucht jeden Monat ihn telefonisch oder per sms zu erinnern, Anrufe werden weggedrückt, sms ignoriert. Frau Müller schaltet darauf hin einen Anwalt ein, dieser schreibt den Exmann an, gibt ihm 4 Wochen Frist. Frau Müller erhält das Geld am 17. des übernächsten Monats und so geht es „fröhlich“ weiter… Jetzt wurde Frau Müller der Tipp gegeben, einen Titel zu erwirken. Was ist das? Oder welche Möglichkeiten hat Frau Müller. PS An Geldmangel seinerseits liegt es nicht!
Hallo,
Frau Müller hat eigentlich wenig bis keine Möglichkeiten.
Es steht zwar im Gesetz „monatlich im voraus“ und in den Gerichtsurteilen steht jeweils „zum 1. des Monats“, ich habe aber selbst und auch mein Kollege, der seit über 25 Jahren Kindesunterhalt bearbeitet, noch nie gehört/gelesen, dass man da was machen kann.
Wenn der geschuldete Unterhalt im Lauf des Monats eingeht, wird sich kein Richter und kein Gerichtsvollzieher mit der Sache beschäftigen.
Solange man sein Geld alle 4 Wochen bekommt, was soll das alles?
Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass Menschen dazu neigen, bei allzugroßer Penetranz andererseits auf Stur zu schalten.
Könnte es auch sein, dass hier der Vater zum 15. sein Gehalt bekommt und erst dann zahlt, wenn es auf dem Konto ist?
Der Tipp einen Titel zu erwirken ist hier falsch, es gibt schon einen Titel, das Urteil ist ein Titel.
grüsse
dragonkidd
Hallo,
Hallo zurück
Solange man sein Geld alle 4 Wochen bekommt, was soll das
alles?
>>Wie geschrieben, dauert es auch schon mal 6 Wochen. „Was das soll“… Ich muss doch auch am 1. Miete und Co bezahlen…Denke mal, wenn man in 18 Jahren es nicht schafft seine Tochter zu besuchen, anzurufen usw, dann kann man doch wenigstens pünktlich Unterhalt zahlen, Wenn es um Freibeträge o.ä. von Kind geht, meldet Herr Müller sich ja auch umgehend
Könnte es auch sein, dass hier der Vater zum 15. sein Gehalt
bekommt und erst dann zahlt, wenn es auf dem Konto ist?
>>Nein, und ausserdem ist reichlich Geld vorhanden, und es wird noch nicht einmal der eigentlich Unterhaltssatz der fällig wäre gezahlt, Frau Müller ist ihm da entgegengekommen und gab sich mit einer geringeren Zahlung zufrieden, schließlich ist es ja auch ihr Kind, also das ist für mich noch ein Grund, dass Herr Müller pünktlich zahlen könnte!
Der Tipp einen Titel zu erwirken ist hier falsch, es gibt
schon einen Titel, das Urteil ist ein Titel.
>>
grüsse>>> Grüße zurück
dragonkidd
Huhu!
ich habe
aber selbst und auch mein Kollege, der seit über 25 Jahren
Kindesunterhalt bearbeitet, noch nie gehört/gelesen, dass man
da was machen kann.
Da kommt mir doch der Spruch in Erinnerung: „Erfahrung ist nicht alles. Man kann eine Sache auch dreißig Jahre lang falsch machen.“
Wenn der geschuldete Unterhalt im Lauf des Monats eingeht,
wird sich kein Richter und kein Gerichtsvollzieher mit der
Sache beschäftigen.
Es sei denn, sie kennen ihre Pflichten.
Solange man sein Geld alle 4 Wochen bekommt, was soll das
alles?
Ist die Frage ernst gemeint? Ist vielleicht zum dritten Werktag Miete fällig? Bucht die Krankenkasse zum 10. ab? Der Zeitungsverlag zum 15.? Haut die Bank Zinsen auf jede Überziehung und kü+mmert sich nicht drum, dass man sagt, dass das Geld erfahrungsgemäß irgendwann mal kommt? Such Dir aus, was Dir als Vorwurf lieber ist: Ignoranz oder Arroganz.
Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass Menschen dazu neigen,
bei allzugroßer Penetranz andererseits auf Stur zu schalten.
Habe ich auch. Aber zum Glück gibt’s die Zwangsvollstreckung, da zeigt sich am Ende, wer sturer ist. Meine Empfehlung ist die Kontopfändung, die ist innerhalb von drei Tagen durchgesetzt und ziemlich unangenehm. Wenn man das drei Monate hintereinander macht, sollte der Schuldner es gelernt haben.
Könnte es auch sein, dass hier der Vater zum 15. sein Gehalt
bekommt und erst dann zahlt, wenn es auf dem Konto ist?
Könnte das vielleicht scheißegal sein, wenn er zum 1. zahlen muss?
Der Tipp einen Titel zu erwirken ist hier falsch, es gibt
schon einen Titel, das Urteil ist ein Titel.
Na prima, das ist ja nun mal wieder richtig.
@worldwidefab
Vielen lieben Dank fürs Verständnis/Unterstützung.