angenommen jemand möchte sich einen Gebrauchtwagen kaufen:
Privatleute können die Haftung für Sachmängel ausschliessen oder gäbe es hier so oder so keine Garantie!?
Händler haben i.d.R. eine gesetzl. Gewährleistung einzuhalten, welche sie aber auf ein Jahr verkürzen können.
Gibt nun ein Händler an, er verkaufe den Wagen -Privat im Auftrag unter Ausschluss der Sachmängelhaftung - wäre dies rechtlich ok?
Stünde dem Käufer eine Gewährleistung zu oder nicht?
Es stimmt, dass Private die Haftung ausschliessen koennen, Gewerbetreibende (Haendler) aber nicht.
Ein Haendler kann nicht waehlen, ob er privat oder als Haendler verkauft. Es spielt auch keine Rolle, ob er selbst Eigentuemer ist oder im Auftrag verkauft. Haendler bleibt sozusagen Haendler.
Eine Ausnahme gilt vielleicht, wenn ein Haendler tatsaechlich als Privatperson handelt und ausserhalb seines Geschaeftsbetriebes, ohne finanzielles Interesse und lediglich gefaelligkeitshalber im Einzelfall das Auto eines Bekannten verkauft. Selbst dann koennte es aber kritisch werden, wenn der Haendler auf den Kundenkreis seines Betriebs zurueckgreift.
Privatleute können die Haftung für Sachmängel ausschliessen
oder gäbe es hier so oder so keine Garantie!?
Eine Garantie kann ein privater Verkäufer natürlich gewähren. Allerdings ist mir das noch nie untergekommen und es wäre im Zweifel finanzieller Selbstmord.
Gewährleistung kann und wird normalerweise bei privaten Verkäufern ausgeschlossen. In der Regel findet sich der Gewährleistungsausschluss bereits in den Vordrucken der Kaufverträge die Im Handel oder im Netz zu haben sind.
Bitte beachten das Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene Dinge sind.
Nach obigenm Satz vermute ich mal dass dies nicht ganz klar zu sein scheint.