Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo,

wenn eine ungekündigte Arbeitnehmerin, die sich im Erziehungsurlaub befindet, wieder schwanger wird, hat sie dann erneut Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Danke.
(:smile: Gruss

Hallo, Jens Mildner,

ich gehe davon aus, daß während des Erziehungsurlaubsurlaubs für das Kind 1 keine (Neben-) tätigkeit ausgeübt wird:
Dann besteht kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen bis zum Ablauf des Erziehungsurlaubs.
Für die Zukunft ist also gutes timing angesagt.
Glückwunsch zum Nachwuchs.

Gruß
steuerfux

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