Fristlose Kündigung vom Mobilfunkvertrag

Hallo zusammen,

angenommen, jemand, nennen wir ihn Herrn B., wird von einem Billiganbieter eines Mobilfunkbetreibers angerufen, der Herrn B. einen Flatrate-Vertrag anbietet, der ihm günstigeres Telefonieren verspricht.
Obendrein sind statt der monatlichen 25,- Euro in den ersten fünf Monaten nur 20,- Euro fällig. Die eingesparten 5,- würden mit der jeweils folgenden Rechnung verrechnet werden.
Gesagt, getan. In den folgenden vier Monaten war weder die Rechnung geringer, noch wurden die jeweils 5,- Euro gutgeschrieben. Herr B. schreibt eine Beschwerdemail an den Billiganbieter. Keine Reaktion.
Etwa drei Wochen später schreibt Herr B. die fristlose Kündigung aufgrund falscher Beratung und Vertragsbruchs (Gutschreiben der monatlichen 5,- Euro) seitens des Billiganbieters. Gleichzeit bittet Herr B., das Guthaben zu überweisen und mit der Auflösung des Vertrages, den alten Vertag zum Mobilfunkbetreiber (das Mutterunternehmen des Billiganbieters) wieder herzustellen. Außerdem untersagt er dem Billiganbieter das Lastschriftverfahren.
Diese fristlose Kündigung versendet Herr B. per Einschreiben mit Rückschein an den Billiganbieter. Der Rückschein kam nach ein paar Tagen abgestempelt zurück. Vom Billiganbieter jedoch kommt auch nach zwei Wochen keine Reaktion, auch das Guthaben wurde nicht überwiesen.

Wie sieht nun die Rechtslage für Herrn B. aus? Welche Schritte kann er einleiten?

Vielen Dank schon im Voraus, ich bin sehr gespannt!

Fredda

Die Kündigung ist entweder nach allgemeinen Regeln wirksam, etwa weil der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, oder sie ist unwirksam; jedenfalls sehe ich nicht, dass das Verhalten des Mobilfunkanbieters einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt, vgl. dazu § 626 Abs. 1 BGB (Problem der Zumutbarkeit).

Hinsichtlich der versprochenen Gutschriften dürfte der Provider jedenfalls wegen der Mahnung in Verzug sein. Das Geld kann daher auf Kosten des Providers eingeklagt werden.

Levay

Hallo Levay,

danke für Deine Antwort, auch wenn sie mich jetzt nicht so wirklich weiterbringt. Der Billiganbieter wurde zwei Mal (erstes Mal per Mail, zweites per Kündigungsschreiben) dazu aufgefordert, die Gutschriften auszuzahlen. Der Anbieter hält sich an seinen eigenen Vertrag nicht und begeht doch damit Vertragsbruch. Und das ist kein Grund zur Kündigung?

Besten Gruß
Fredda

Für eine ordentliche Kündigung braucht man keinen Grund, muss dann aber auch die Mindestvertragslaufzeit beachten.

Für eine außerordentliche Kündigung dürfte dieser Vertragsbruch nicht ausreichen.

So schrieb ich es ja auch schon…

Levay

Hi Levay,

Herrn B. bleibt also nur das Guthaben einzuklagen, sich weiterhin mit dem unglaublich kundenorientierten Anbieter abzufinden und zum Ende des Vertragsablaufs zu kündigen - na wunderbar!

Gruß
Fredda