Hallo zusammen,
angenommen, jemand, nennen wir ihn Herrn B., wird von einem Billiganbieter eines Mobilfunkbetreibers angerufen, der Herrn B. einen Flatrate-Vertrag anbietet, der ihm günstigeres Telefonieren verspricht.
Obendrein sind statt der monatlichen 25,- Euro in den ersten fünf Monaten nur 20,- Euro fällig. Die eingesparten 5,- würden mit der jeweils folgenden Rechnung verrechnet werden.
Gesagt, getan. In den folgenden vier Monaten war weder die Rechnung geringer, noch wurden die jeweils 5,- Euro gutgeschrieben. Herr B. schreibt eine Beschwerdemail an den Billiganbieter. Keine Reaktion.
Etwa drei Wochen später schreibt Herr B. die fristlose Kündigung aufgrund falscher Beratung und Vertragsbruchs (Gutschreiben der monatlichen 5,- Euro) seitens des Billiganbieters. Gleichzeit bittet Herr B., das Guthaben zu überweisen und mit der Auflösung des Vertrages, den alten Vertag zum Mobilfunkbetreiber (das Mutterunternehmen des Billiganbieters) wieder herzustellen. Außerdem untersagt er dem Billiganbieter das Lastschriftverfahren.
Diese fristlose Kündigung versendet Herr B. per Einschreiben mit Rückschein an den Billiganbieter. Der Rückschein kam nach ein paar Tagen abgestempelt zurück. Vom Billiganbieter jedoch kommt auch nach zwei Wochen keine Reaktion, auch das Guthaben wurde nicht überwiesen.
Wie sieht nun die Rechtslage für Herrn B. aus? Welche Schritte kann er einleiten?
Vielen Dank schon im Voraus, ich bin sehr gespannt!
Fredda