Hallo,
wir haben vor 4 Jahren einen TUI Reisegutschein über DM 500,- geschenkt bekommen. In ersten und zweiten Jahr haben wir es verlängert, dann aber total vergessen. Ist das
jetzt restlos verfallen, oder haben wir noch Anrecht drauf. ich wollte mich zuerst über die rechtliche Seite informieren, bevor ich dort nachfrage.
Schönen Dank und Gruß,
Maja
Hallo Maja,
wir haben vor 4 Jahren einen TUI Reisegutschein über DM 500,-
geschenkt bekommen. In ersten und zweiten Jahr haben wir es
verlängert, dann aber total vergessen. Ist das
jetzt restlos verfallen, oder haben wir noch Anrecht drauf.
Natürlich habt Ihr noch Anrecht darauf. Mit dem Problem „abgelaufener Gutscheine“ haben sich auch schon einige Gerichte beschäftigt.
Das Landgericht München stellte z. B. in einem rechtskräftigen!!! Urteil fest, daß zeitliche Beschränkungen auf einem (Geschenk)Gutschein den Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind (AZ: 7 O 2109/95).
Verbraucherzentralen gehen noch weiter: sie sind der Meinung, daß für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist gilt und das sind 30 Jahre. Schließlich hat jemand für den Gutschein auch Geld ausgegeben.
Ich hoffe, Du kommst damit erst einmal weiter.
So long
Tessa
Hallo Tessa,
auf so was habe ich auch gehofft *grins*, aber richtig gewusst hab´ich es nicht. Jetzt habe ich wenigstens was, womit ich argumentieren kann
)
Danke schön, ging ganz schön schnell
)
Gruss,
Maja