Grundschuld und Hypothek

Hallo,

stimmt es, dass die Grundschuld heute die Hypothek als Kreditsicherungsmittel weitgehend verdrängt hat?

Falls ja, welche Ursachen gibt es dafür?

Die Grundschuld erlischt ja nicht bei der Rückzahlung des Kredits. Wie weist der Schuldner dann nach, dass aus der Grundschuld nicht mehr gegen ihn vollstreckt werden darf? Indem er z. B. die Rückzahlung der Schuld dokumentiert?

Hallo,

stimmt es, dass die Grundschuld heute die Hypothek als
Kreditsicherungsmittel weitgehend verdrängt hat?
Falls ja, welche Ursachen gibt es dafür?

ja, weil die Hypothek im Vergleich zur Grundschuld unhandlich und unpraktisch ist.

Die Grundschuld erlischt ja nicht bei der Rückzahlung des
Kredits. Wie weist der Schuldner dann nach, dass aus der
Grundschuld nicht mehr gegen ihn vollstreckt werden darf?

Er muß gar nichts nachweisen, vielmehr ist für eine Zwangsvollstreckung ein vollstreckbarer Titel notwendig und den gibts nicht ohne Nachweis einer Forderung.

Gruß
Christian

Die Grundschuld erlischt ja nicht bei der Rückzahlung des
Kredits. Wie weist der Schuldner dann nach, dass aus der
Grundschuld nicht mehr gegen ihn vollstreckt werden darf?

Er erhält nach Tilgung des zu sichernden Darlehens eine Löschungsbewilligung (für die Grundschuld), mit der die Grundschuld dann gelöscht werden kann. Alternativ setzt er die L. als Beweis ein, darlehnsfrei zu sein.

Wenn Du behauptest, daß ich Dir Geld schulde, muß ich nachweisen, daß dem nicht so ist? Kommt mir irgendwie komisch vor.

Gruß
Christian

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Hi

Falls ja, welche Ursachen gibt es dafür?

Wenn du über eine Bank finanzierst und eine Hypothek abbezahlt ist, steht sie zwar noch im Grundbuch, allerdings kann die Bank damit nichts mehr anfangen. Du allerdings auch nicht - wenn du also (z.B. Ausbau und Renovierung) Geld brauchst, musst du eine neue Hypothek eintragen lassen, was mit neuen Kosten verbunden ist.

Die Grundschuld erlischt ja nicht bei der Rückzahlung des
Kredits. Wie weist der Schuldner dann nach, dass aus der
Grundschuld nicht mehr gegen ihn vollstreckt werden darf?
Indem er z. B. die Rückzahlung der Schuld dokumentiert?

Im Prinzip hast du recht; falls jedoch ein Inhaber einer Grundschuld vollstrecken lässt, ohne dass die Forderung besteht, hat der Hausbesitzer einen Anspruch auf Herausgabe des bei der Vollstreckung erzielten Betrages sowie einen Schadensersatzanspruch gegen den Gläubiger.
Im Gegensatz zu unten gesagtem: Eine Grundschuldeintragung erfolgt meist (praktisch: nur) wenn dem Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde zur Verfügung gestellt wird.

Gruß
HaWeThie

Hallo

Er muß gar nichts nachweisen, vielmehr ist für eine
Zwangsvollstreckung ein vollstreckbarer Titel notwendig und
den gibts nicht ohne Nachweis einer Forderung.

Das ist zwar theoretisch richtig, in der Praxis wird der Titel durch Unterwerfungsurkunde aber bereits bei Darlehensauszahlung erstellt. Nach Abzahlung des Darlehens besteht dieser daher noch immer und aus diesem kann vollstreckt werden, denn für die Einleitung und Durchführung der Zwangsversteigerung bedarf es keines Nachweises der Forderung.

Erst bei der Forderungsanmeldung zum Verteilungstermin ist dies notwendig.

Gruß
Dea

Danke
Hallo,

ich bedanke mich bei allen Antwortenden.
Ich sehe jetzt etwas klarer!