Unterhaltszahlung

hallo liebe leute :smile:

mal angenommen, kind A erhält seit der scheidung der eltern unterhalt vom vater B …nun hat kind A dem vater B mitgeteilt das es eine ausbildung beginnt und nun hätte vater B eigentlich ja das neu berechnen lassen können, ist ihm aber zu schwer gewesen, ist also nicht zum amt oder anwalt, hat aber gesagt, das er es erstmal so wie vorher weiter zahlt, wenn er es aber neu berechnen lassen hat das zuviel gezahlte geld vom kind A dann zurück verlangt…

geht das ? kann vater B das geld denn einfach zurück fordern oder muss er dazu das von einem anwalt VORHER berechnen lassen und es is sozusagen „seine schuld“ wenn er „zuviel“ gezahlt hat ?

und wenn er evtl. sogar mehr zahlen muss, weil kind A auf mehr geld anspruch halt lt.berechnung, kann kind A das dann von vater B fordern ??

vielen dank schonmal für die antworten :smile:

Vater müßte dann wohl bei der überweisung des geldes mit vorbehalt dazu schreiben. Ansonsten ist es freiwillig da er ja informiert wurde.

Vater müßte dann wohl bei der überweisung des geldes mit
vorbehalt dazu schreiben. Ansonsten ist es freiwillig da er ja
informiert wurde.

hat er ja net :smile:
danke für die antwort :smile:

hallo,

das Problem ist, dass der Vater den Unterhalt nicht vom Jugendamt berechnet bekommt, das Jugendamt wird immer nur im Auftrag des minderjährigen Kindes aktiv.

Einen Rechtsanwalt müsste der Vater bezahlen.

Wenn man Angst vor eine Rückforderung hat, oder Angst, zuwenig zu bekommen, könnte das Kind zusammen mit seiner Mama beim Beistand des Jugendamtes eine kostenlose Neuberechnung machen lassen.

grüsse
dragonkidd

Hi,

zu viel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht!

Gruß

Hi,

zu viel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht!

Gruß

wie „gilt als verbraucht“? kann er ihn also nich zurückfordern ??