Kaution plus bürgschaft?

hallo!
ist es beim abschluß eines mietvertrages rechtens, neben der kaution noch eine selbstschuldnerische bürgschaft der eltern zu verlangen?

hallo!
ist es beim abschluß eines mietvertrages rechtens, neben der
kaution noch eine selbstschuldnerische bürgschaft der eltern
zu verlangen?

Hallo Andreas,

aus Deiner w-w-w-Visitenkarte entnehme ich, daß Du Abiturient bist und schließe daraus, daß Du über kein oder nur ein eher geringes Einkommen verfügst. Da fragt sich der Vermieter, woher die Miete regelmäßig kommen soll. Der Vermieter wird kein Interesse an der Verwertung der Kaution haben, sondern nur an zuverlässig regelmäßigen Mieteinnahmen. Wenn der Mieter nicht mehr zahlt, kann es lange dauern, ihn aus der Wohnung heraus zu klagen. Vor diesem Hintergrund ist das Ansinnen des Vermieters nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei.

Gruß
Wolfgang

Hallo Andreas,

ist es beim abschluß eines mietvertrages rechtens, neben der
kaution noch eine selbstschuldnerische bürgschaft der eltern
zu verlangen?

Ja, es ist zulässig. Allerdings dürfen die Kaution und die Bürgschaft ZUSAMMEN drei Monatsmieten nicht übersteigen (so entschied z. B. das AG Tiergarten - 6 C 571/97 - am 19. Mai 1998).

Ciao

Tessa