Rechtsanwaltkosten ohne Inanspruchnahme

Man nehme mal an man hat eine einfache Frage an einen Rechtsanwalt ob es in einem bestimmten Fall möglich ist Anzeige zu erstatten. Man möchte nur wissen ob dies möglich ist und schreibt einen Anwalt per E-mail an. Und auch wirklich nur dieses eine Schreiben. Dann nach 2 Wochen kommt ein Schreiben das man doch vorbei kommen möchte um das zu klären, nochmal 3 Wochen später ein Schreiben ob man noch interesse an dem Fall hat, falls nicht wird das in dem ihren Hause abgeschlossen. Noch einen Monat später kommt die Rechnung in Höhe von 71,40 € ohne das man natürlich irgendwas in Anspruch genommen hat. Es war nur diese eine Frage per E-mail ob dies möglich ist. Ist diese Rechnung nun rechtens? Bloß wegen einer kleinen E-mail. Man würde diesem Rechtsanwalt ja nun gerne ne weitere E-mail schreiben, wie er dazu kommt eine Rechnung für nichts zu schicken aber nachher wird die noch höher deswegen?

Danke Euch schon mal für Eure Hilfe.

Hallo Marcel,

Tip:

in einer ordentlichen Rechnung steht der Berechnungsgrund gemäß Gebührenordnung für Anwälte (ehemals BRAGO). Diesen Passus solltest Du mitteilen, damit die Juraspezis Dir hier auch sachgerecht antworten können.

Mfg

tantal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marcel,

Tip:

in einer ordentlichen Rechnung steht der Berechnungsgrund
gemäß Gebührenordnung für Anwälte (ehemals BRAGO). Diesen
Passus solltest Du mitteilen, damit die Juraspezis Dir hier
auch sachgerecht antworten können.

Mfg

tantal

Sorry, ganz vergessen.

Beratung, Gutachten für Verbraucher §§ 14, 34 I 3 RVG - 50 €
Zwischensumme der Gebührenposition - 50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG - 10 €
Zwischensumme Nette - 60 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG - 11,40 €
Gesamtbetrag - 71,40 €

Huhu!

Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts wirklich auf die reine Entgegennahme der Frage ohne jegliche Antwort beschränkt hat, wird es tatsächlich schwer, einen Vergütungsanspruch zu begründen. Fragen kostet nix. Wer allerdings einen Anwalt fragt, muss damit rechnen, eine Antwort zu bekommen. Außerdem muss er wissen, dass Anwälte ein Recht darauf haben, sich ihren Aufwand vergüten zu lassen, den sie für andere Leute betreiben. Es ist keineswegs ein Hobby, das aus Menschenfreundlichkeit betrieben wird, sondern ein Beruf zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dafür hat der Anwalt lange studiert und viel Geld investiert.

Wenn ich Anfragen per Mail bekomme, reagiere ich zunächst mit einem Standardtext incl. preislichem Vorschlag. Dann willigt der Fragesteller ein oder sucht sich einen anderen Dummen, der mehr Zeit und/oder Geld hat als ich.

Die Postpauschale Nr. 7002 VV RVG würde ich im Beispielfall rauskürzen. Wenn der Anwalt auf Mailkontakt ohne Aufforderung schriftlich reagiert, ist es sein Problem. Dafür, dass er sich mit der Frage beschäftigt hat, kann er aber selbstverständlich Geld verlangen.

Echt jetzt? Das find ich unverschämt wenn man sowas macht. Ich hab mindestens 5 Rechtsanwälte angeschrieben, da hab ich ja nochmal Glück gehabt das nur einer Geld verlangt. Ich mein man kann doch eine einfache E-mail zurück schreiben das es bei einer Auskunft von seiner Seite aus Honorar kosten wird, das ist doch echt nicht zuviel verlangt. Das ist doch einfach nur Abzocke find ich…

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Hallo,

ich finde es auch etwas unverschämt, zumal die Auskunft im Vorfeld eines Auftrages bei anderen Berufen (außer Ärzten) im allgemeinen zum Service gehört.
Doch es gibt auch bei den RA so’ne und solche.

Aber zig RA anzuschreiben um sich unentgeldlich eine Beratung zusammenzustricken ist auch nicht die feine Methode. Wenn ein RA häufiger solche Anfragen bekommt und danach dann nichts mehr kommt, kann ich schon verstehen, daß sie das über die Geldschiene abblocken.

Gruß Steffi

Ich wollt ja keine Beratung, sondern nur ob es in diesem einem Fall überhaupt möglich ist eine Anzeige zu erstatten und ich hab einfach nur mehrere angeschrieben weil ich ne schnelle Antwort brauchte…

Aber zig RA anzuschreiben um sich unentgeldlich eine Beratung
zusammenzustricken ist auch nicht die feine Methode. Wenn ein
RA häufiger solche Anfragen bekommt und danach dann nichts
mehr kommt, kann ich schon verstehen, daß sie das über die
Geldschiene abblocken.

Gruß Steffi

Echt jetzt? Das find ich unverschämt wenn man sowas macht. Ich
hab mindestens 5 Rechtsanwälte angeschrieben,

Das ist doch einfach nur
Abzocke find ich…

Das finde ich allerdings auch. Abzocke von Zeit und Arbeitskraft. Glaubst Du, die ganze Welt ist für Dich da und hat Dir zu dienen? Und was bitteschön ist das anderes als Beratung, wenn man eine Frage stellt und eine Antwort haben will?

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Das finde ich allerdings auch. Abzocke von Zeit und
Arbeitskraft. Glaubst Du, die ganze Welt ist für Dich da und
hat Dir zu dienen? Und was bitteschön ist das anderes als
Beratung, wenn man eine Frage stellt und eine Antwort haben
will?

Dann kann man doch zurück schreiben: „Ja das ist möglich, wenn sie genauere Informationen wollen, setzen sie sich Bitte mit mir in Verbindung. Mein Honorar beträgt so und so viel“ oder „ein Beratungsgespräch beträgt so und so viel“

Wenn mich ein Kunde anruft und fragt ob ich ihm eine Preisliste und vielleicht auch eine Demo DVD zuschicken kann fordere ich auch kein geld weil ich damit meine kunden nur vergraulen würde…

Der Ingenieur und die Maschine
Hi Marcel,

Ich wollt ja keine Beratung, sondern nur ob es in diesem einem
Fall überhaupt möglich ist eine Anzeige zu erstatten

Da gibt es eine hübsche Geschichte von einem Ingenieur:
http://solidworks.cad.de/sp_ing.htm unter „Zu wissen, wo das Kreuz hinkommt …“

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

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Ich wollt ja keine Beratung, sondern nur ob es in diesem einem
Fall überhaupt möglich ist eine Anzeige zu erstatten und ich
hab einfach nur mehrere angeschrieben weil ich ne schnelle
Antwort brauchte…

Nein, eine Beratung nicht, aber du wolltest ja durchaus eine Antwort haben. Und Anwälte leben davon aufgrund ihres im Studium angeeigneten umfangreichen Wissens derartige Fragen als Dienstleistung zu beantworten und dafür Geld zu verlangen. Stellst Du deine Leistung jedermann kostenlos zur Verfügung?

Ich denke, dass du froh sein kannst, dass nur einer der vielen Anwälte eine Rechnung geschrieben hat.

Gruß

S.J.

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Neulich beim Anwalt
Mandant: „Herr Anwalt, was kostet bei Ihnen die Beantwortung von zwei Fragen?“
Anwalt: „200 Euro. Und wie lautet die zweite Frage?“

Duck und wech …

Wenn jemand eine Frage stellt, die mit ja oder nein zu beantworten ist,

Dann kann man doch zurück schreiben: „Ja das ist möglich“,

und hat die begehrte Antwort gegeben. Der Kunde wollte etwas wissen, und jetzt weiß er es.

Wenn mich ein Kunde anruft und fragt ob ich ihm eine
Preisliste und vielleicht auch eine Demo DVD zuschicken kann
fordere ich auch kein geld weil ich damit meine kunden nur
vergraulen würde…

Handelst Du mit Preislisten und Demo-DVDs? Was machst Du mit Leuten, die sich ihre Hochzeit von Dir filmen lassen, weil sie nur mal sehen wollen, ob Du das auch kannst?

Ich seh schon, bin hier ganz allein mit meiner Meinung. Na gut, lasst uns nicht streiten, ihr habt ja Recht und ich bin wieder etwas schlauer geworden. Aber wenn ich mal einen Anwalt brauche weiß ich an wen ich mich nicht wenden werde. Die anderen haben ganz normal mit mir per E-Mail geschrieben, mir geantwortet und mir vorgeschlagen das ich doch mal lang kommen kann usw. die waren mir jedenfalls sympatischer und die Dienstleistung von solchen Rechtsanwälten werde ich dann doch viel lieber in Anspruch nehmen…

Trotzdem vielen Dank für Eure Hilfe… man lernt halt nie aus.

Hallo,

Aber wenn ich mal einen Anwalt
brauche weiß ich an wen ich mich nicht wenden werde.

In diesem Punkt pflichte ich dir bei.

Gruß Steffi

Unverschämt finde ich deine Argumentation; was ist denn das bitte für eine Mentalität? Wieso um alles in der Welt sollte der Anwalt seine Dienste kostenlos anbieten? Sollen Anwälte von Luft und Liebe leben - oder wie? Arbeitest du kostenlos?

Levay

Hallo!

Da muss ich jetzt auch mal was sagen,wwf hat folgendes geschrieben:

Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts wirklich auf die
reine Entgegennahme der Frage ohne jegliche Antwort beschränkt
hat, wird es tatsächlich schwer, einen Vergütungsanspruch
zu begründen.

Du solltest schon seine Antwort im Gesamten lesen. Der Vergütungsanspruch ist schon an eine inhaltliche Antwort geknüpft, jedenfalls habe ich das so verstanden und würde es auch so sehen.

Von der Rechtslage zu unterscheiden ist natürlich immer die wirtschaftliche Entscheidung des Anwaltes. Er kann aus betriebswirtschaftlichen Gründen kulanter sein, er muss es aber nicht. Der (potentielle) Mandant kann ja seine Schlussfolgerungen daraus ziehen. Ich persönlich halte es für sinnvoller, dass ein Anwalt seinen Mandanten bevor er eine kostenpflichtige Leistung erbringt den Mandanten über die Kosten (soweit möglich) aufklärt.

Gruß
Tom

Die armen Anwälte…
Hi Du,

Überall kann man vorab anfragen, sich evtl. sogar ein Angebot erstellen lassen, etc. Was glaubst Du, wieviele kostenintensive Arbeitsproben ein Fotograf abgeben muß, bevor er einen Auftrag bekommt. Mit Deiner Argumentation müßte man am Eingang eines Kaufhauses Eintritt bezahlen. Hier spricht keiner von „seinen Diensten“ sondern von ner schlichten Mail, die man auch anders beantworten kann, als sie als Auftrag zu bewerten, der sofort Kosten entstehen läßt. Die anderen Beispiele zeigen ja, daß nicht jeder anscheinend so profitorientiert ist.

Selbst wenn dieses Verhalten des Anwaltes rechtens ist, und unter Anwälten vielleicht sogar üblich, so sehs mir nach, wenn ich dafür trotzdem kein Verständnis aufbringen kann, und erst Recht nicht für das Gejammere, daß der Arme unentgeltlich arbeiten muß…

Grüße Rankin

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Nein, eine Beratung nicht, aber du wolltest ja durchaus eine
Antwort haben. Und Anwälte leben davon aufgrund ihres im
Studium angeeigneten umfangreichen Wissens derartige Fragen
als Dienstleistung zu beantworten und dafür Geld zu verlangen.
Stellst Du deine Leistung jedermann kostenlos zur Verfügung?

Herrgott noch mal, ich habe auch studiert… und würde nicht jeden Furz in Rechnung stellen.

Ich rufe mal bei Porsche an und frage nach, ob man an meinen Boxter eine Anhängerkupplung anbringen kann… Die Antwort wird Nein sein, der Antwortgeber ist studierter Ingeneur Maschinenbau. Meinste der kann nun für seine Antwort 71 € verlangen?
Dieses Honorargebahren von Anwälten wird hier mit ganz schönen Scheuklappen bewertet.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Fragen Anwälte selbst im täglichen Leben stellen und wären verdutzt, wenn sie für Antworten plötzlich zahlen müßten…

Grüße Rankin

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Hallo,

Dein Vergleich hinkt gewaltig. Porsche verdient sein Geld mit der Herstellung und dem Verkauf von Autos. Ein Anwalt verdient sein Geld mit der Abwägung, Beurteilung und Durchsetzung von rechtlichen Dingen.

Offensichtlich gehen viele Leute immer noch davon aus, dass man nur für Leistungen, die man „anfassen“ kann auch etwas bezahlen müsste. Die Realität sieht allerdings anders aus. Nicht umsonst sind inzwischen viele Hotlines kostenpflichtig.

Ich halte es für völlig normal, dass solche Leistungen vergütet werden. Ob bei Porsche über den Kaufpreis des Autos oder direkt. Dann auch noch, wie in diesem Fall, mehrere Anwälte parallel zu fragen und sich dann aufzuregen, wenn einer etwas berechnet finde ich nicht nur dreist sondern völlig weltfremd.

Gruß

S.J.

Ich rufe mal bei Porsche an und frage nach, ob man an meinen
Boxter eine Anhängerkupplung anbringen kann… Die Antwort
wird Nein sein, der Antwortgeber ist studierter Ingeneur
Maschinenbau. Meinste der kann nun für seine Antwort 71 €
verlangen?
Dieses Honorargebahren von Anwälten wird hier mit ganz schönen
Scheuklappen bewertet.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Fragen Anwälte selbst im
täglichen Leben stellen und wären verdutzt, wenn sie für
Antworten plötzlich zahlen müßten…

Grüße Rankin