Hallo. Allgemeine Frage: Wenn der Inhaber/Besitzer/Einzige Gesellschafter - wie auch immer - einer GmbH diese in die Insolvenz führt… Kann er dann wieder ein Gewerbe selbstständig ausüben oder ist das nach einer Insolvenz nicht mehr möglich.
Hallo. Allgemeine Frage: Wenn der Inhaber/Besitzer/Einzige
Gesellschafter - wie auch immer - einer GmbH diese in die
Insolvenz führt… Kann er dann wieder ein Gewerbe
selbstständig ausüben oder ist das nach einer Insolvenz nicht
mehr möglich.
Hallo,
eine GmbH wird von einem Geschäftsführer operativ geleitet. Insofern kann auch nur ein solcher eine GmbH in die Insolvenz führen. Sofern bei der Insolvenz alles rechtsmäßig zuging, kann er sofort wieder GF einer anderen GmbH werden. Ist heutzutage absolut üblich.
Sofern bei der Insolvenz alles rechtsmäßig zuging,
kann er sofort wieder GF einer anderen GmbH werden. Ist
heutzutage absolut üblich.
Gibt es da nicht eine 3-Jahres-Frist?
Oder war die früher nur üblich?
Hallo,
nur wenn eine Verurteilung wg. eines Insolvenzstraftatbestandes (§§ 282-283d StGB) vorliegt, gibt es laut §6 GmbH Gesetz zwingend eine fünfjährige Sperre für eine Geschäftsführertätigkeit.
Aber es soll ja tatsächlich Fälle geben, in denen eine GmbH insolvent wurde, ohne dass dies mit einer Straftat einherging (auch wenn es wohl immer seltener wird).