Rausschmiss aus der Wohnung

Hallo,

angenommen eine Frau, die zusammen mit ihrem Lebenspartner in ihrer Wohnung im Haus des Sohnes wohnt, stirbt. Kann der Sohn sofort die Schlösser der Wohnung austauschen obwohl die Sachen des Lebenspartners sich noch darin befinden? Dazu muß angenommen werden, daß der Lebenspartner die Frau schon längere Zeit - auch finanziell - hintergeht. Der Lebenspartner hat kein Wohnrecht und auch keinen Mietvertrag.

Gruß
Bianca

Hallo,

angenommen eine Frau, die zusammen mit ihrem Lebenspartner in
ihrer Wohnung im Haus des Sohnes wohnt, stirbt. Kann der Sohn
sofort die Schlösser der Wohnung austauschen obwohl die Sachen
des Lebenspartners sich noch darin befinden?

ja kann er rausschmeissen wenn er im Mietvertrag, bzw. Erber ist!

Dazu muß angenommen werden, daß der Lebenspartner die Frau schon
längere Zeit - auch finanziell - hintergeht.

Das ist das Problem der Frau, sofern Sie zurechnungsfähig ist.

Der Lebenspartner hat kein Wohnrecht und auch keinen Mietvertrag.

Gruß
Bianca

Gruß

Hi

Das ist das Problem der Frau, sofern Sie zurechnungsfähig ist.

tot und zurechnungsfähig? ist das nicht ein Widerspruch?

Hallo,

Hi

Das ist das Problem der Frau, sofern Sie zurechnungsfähig ist.

tot und zurechnungsfähig? ist das nicht ein Widerspruch?

jup, sorry, hatte das mit den Artikel unten vertauscht.

Gruß