Kündigung nicht anerkannt

Grüß Euch alle! Angenommen eine Person kündigt ihren Vertrag mit einer Energiefirma . Sie faxt diese kündigung und schickt sie der Firma in derselben Ausfertigung per einfachem Schreiben zu. Die Firma reagiert natürlich !!! nicht. Kann diese Person auf die fristgerechte Kündigung bestehen wenn sie zumindest den Versand des Faxes nachweisen kann?
Liebe Grüße Elke

Man kann auf eine Kündigung nicht „bestehen“. Entweder ist sie wirksam oder eben nicht. Wirksam ist sie hier nur, wenn sie zugegangen ist, und dafür reicht der Nachweis, dass sie abgeschickt wurde, nicht aus.

Levay

Extra Frage
Hallo,

hast du auch einen Tipp, wie man dafür sorgt das die tatsächlich ankommt und wirksam wird, oder muss man direkt dafür einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

Gruß

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hast du auch einen Tipp, wie man dafür sorgt das die
tatsächlich ankommt und wirksam wird, oder muss man direkt

Der Briefträger reicht: Übergabeeinschreiben mit Rückschein, kostet zwar ein bißchen mehr, dafür hält man die Empfangsquittung in den Händen.

Hallo,

hast du auch einen Tipp, wie man dafür sorgt das die
tatsächlich ankommt und wirksam wird, oder muss man direkt
dafür einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein.
Wobei der Empfänger nicht verpflichtet ist, das Einschreiben mit Rückschein anzunehmen.
Empfehlenswert ist also Einwurf-Einschreiben, d.h. der Postbote vermerkt sich wann und um wieviel Uhr er das Einschreiben in den Briefkasten eingeworfen hat.

Noch ein Hinweis, bei vielen Stellen wird die Original-Unterschrift benötigt. Wenn Kündigung per Fax geschickt wird, ist die Unterschrift nicht mehr im Original.

Gruss
Sid

Hallo Elke,

man sollte sich immer in den AGB bzw.Tarifbestimmungen umsehen,was dort
zum Thema Kündigung gesagt wird.
Wenn man sich daran hält,ist die Kündigung rechtswirksam zugegangen.

(Das sich gerade Energiekonzerne als MONOPOLISTEN wie Gott gebären,steht auf einen anderem Blatt…)

mfg

Ich persönlich habe noch nie ein solches Problem gehabt und schicke meine Briefe, auch Kündigungen, in aller mit normaler Post. Wenn ich dann nicht binnen einiger Wochen eine Kündigungsbestätigung erhalten würde, würde ich vermutlich einen zweiten Brief abschicken - spätestens dann sollte alles im Lot sein.

Einen Nachweis über den Zugang einer Kündigung zu führen, ist nur im Bestreitensfall notwendig, dann aber auch nicht ganz einfach. Es würden sich z.B. Zeugen eignen, wenn der Erklärungsempfänger so nah wohnt, dass man selbst hinfahren kann. Auch ein Einschreiben halte ich für nützlich, auch wenn dadurch natürlich der Inhalt des Umschlags nicht bewiesen wird (in der Regel wird aber ja nicht bestritten werden, dass es sich bei einem Schreiben, das nachweislich zugegangen ist, um ein Einschreiben handelte, sondern nur, dass überhaupt ein Schreiben zugegangen ist). Das bloße Einwurf-Einschreiben ist allerdings etwas kritisch; denn unsere Post ist unzuverlässig. Es kommt immer wieder vor, dass ein Briefträger quittiert, einen Brief eingeworfen zu haben, ohne dass dies wirklich geschehen ist. Aus diesem Grund gibt es Gerichte, welche in der Quittung keinen (Anscheins-)Beweis sehen. Auch das Übergabe-Einschreiben hat übrigens einen Nachteil: Wird es nicht abgeholt, ist es grundsätzlich auch nicht zugegangen.

Levay

Danke für die Antworten :smile:
Gruß

Hallo,

Wenn man sich daran hält,ist die Kündigung rechtswirksam
zugegangen.

Ach? Wenn da steht: „schriftlich“ heißt das auch automatisch, dass ein Zettel entsprechenden Inhalts nachweislich angekommen ist?

Komische Logik.

Gruß
loderunner

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Und welche Form soll da geregelt sein?

man sollte sich immer in den AGB bzw.Tarifbestimmungen
umsehen,was dort
zum Thema Kündigung gesagt wird.

Hallo,

was sollte da denn besonderes drin stehen? Dass man die Kündigung persönlich zur Niederschrift in der Buchhaltung der Konzernzentrale unter Hinzuziehung von 12 Zeugen abzugeben hat? Mehr als die Kündigung in Schriftform (wie hier geschehen) wird wohl keiner verlangen oder vereinbaren können.

Gruß

S.J.

Hallo,

na es gibt zum B. den Passus:

>Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief >oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der >Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen

in vielen AGB-----------:smile:)

Hallo,

und warum sollte dann jemand, der sowohl per Fax, als auch per Brief gekündigt hat, in die AGB sehen ob da auch eine Kündigung per E-Mail möglich sei?

Gruß

S.J.

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o.w.T.

Vielleicht.
Hallo,
er wäre vielleicht intelligenter, wenn er vorher reinschauen würde. Und noch intelligenter, wenn er trotzdem nicht per email kündigt, weil der Empfang für ihn so schlecht nachweisbar ist.

Was das aber mit Deinem ersten Posting zu tun hat, verschließt sich mir.

Gruß
loderunner