Schwarzfahrer oder nicht?

An den meisten Universitäten ist im normalen Semesterbeitrag der Studenten auch ein Semester-Ticket für den ÖPNV enthalten. Wenn jetzt aber die Universität die Bescheide dazu zu spät verschickt, obwohl die Studenten längst bezahlt haben - werden sie dann gezwungen Schwarzfahrer zu werden? Würde eine Universität de anfallenden FAhrkarten bezahlen müssen, bis sie es schafft die Karten zu versenden?

Hallo,

nein zum Schwarzfahrer würde der betreffende Student nicht werden,
da er ja über einen gültigen Fahrausweis verfügt,diesen nur noch nicht erhalten hat.
Gleichwohl wäre er aber ein Reisender ohne Fahrausweis,da er diesen ja bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann.Somit müßte der Student auf jeden Fall die Gebühr (je nach Verkehrsverbund) für das Nichtmitführen
bezahlen.In der Regel zwischen 5 und 10 €.
ACHTUNG!!
Diese Gebühr fällt immer wieder an…daher sollte man sich,solange man das Semester-Ticket nicht hat,lieber eine Wochenkarte (oder Monatskarte)
kaufen,da das im Endeffekt „Billiger“ ist als jedesmal „erwischt“
zu werden…

ACHTUNG!!
Diese Gebühr fällt immer wieder an…daher sollte man
sich,solange man das Semester-Ticket nicht hat,lieber eine
Wochenkarte (oder Monatskarte)
kaufen,da das im Endeffekt „Billiger“ ist als jedesmal
„erwischt“
zu werden…

Und auf den Kosten würde der Student dann sitzen bleiben? Vor allem, wenn er täglich auf Strecken fahren muss, wo grundsätzlich Fahrschene überprüft werden?

Und wenn sich durch die Universität zum Beispel ein bis zwei Monate das Ticket verspätet - könnte man zumindest Geld für das bezahlte Ticket zurückbekommen?

Hallo,

Und auf den Kosten würde der Student dann sitzen bleiben? Vor
allem, wenn er täglich auf Strecken fahren muss, wo
grundsätzlich Fahrschene überprüft werden?

Ja…

Und wenn sich durch die Universität zum Beispel ein bis zwei
Monate das Ticket verspätet - könnte man zumindest Geld für
das bezahlte Ticket zurückbekommen?

Das ist Sache der Uni…

Wobei man sich hier allerdings die Frage stellen muß,warum der Student
(da er doch täglich an der UNI ist) nicht in das entsprechende Büro dort geht…

Wobei man sich hier allerdings die Frage stellen muß,warum der
Student
(da er doch täglich an der UNI ist) nicht in das entsprechende
Büro dort geht…

Wurde vermutlich jeder Student gerne tun. Aber wenn die Unterlagen, weil fehlerhaft gedruck, erst langwierig und in Etappen für viele Studenten nachgedruckt werden müssen, könnte das Büro auch nicht helfen.

Hallo,

nein zum Schwarzfahrer würde der betreffende Student nicht
werden, da er ja über einen gültigen Fahrausweis verfügt,
diesen nur noch nicht erhalten hat.

bist du dir da sicher?

Vgl. etwa im MVV-Gemeinschaftstarif (http://www.mvv-muenchen.de/web4archiv/objects/downlo…) §5 (1): „Der Fahrgast muss vom Antritt bis zur Beendigung der Fahrt im Besitz einer zur Fahrt gültigen Fahrkarte sein.“ und weiter in §7 (6): „Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 5,00 €, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens […] nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.“ (Hervorhebungen jeweils von mir)

Gleichwohl wäre er aber ein Reisender ohne Fahrausweis,da er
diesen ja bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann.Somit müßte
der Student auf jeden Fall die Gebühr (je nach
Verkehrsverbund) für das Nichtmitführen bezahlen.

Zumindest der MVV sieht das nicht als „Gebühr für das Nichtmitführen“, sondern ein kulantes „Ermäßigen des erhöhten Beförderungsentgelts“.

Auch der – gemäß Glaskugel zuständige – HVV, dessen Beförderungsbedingungen ich jetzt nicht finde, betont in der zugehörigen FAQ (http://www.hvv.de/wissenswertes/haeufig-gestellte-fr…) ausdrücklich: „Für Fahrten im HVV ist jedoch in jedem Fall eine gültige Fahrkarte erforderlich.“ Der Student wird in diesem Fall an das Studentensekretariat der Hochschule verwiesen.


Philipp

Das ist die Sache des Büros…wie gesagt…
o.w.T.

Hallo,

nein zum Schwarzfahrer würde der betreffende Student nicht
werden, da er ja über einen gültigen Fahrausweis verfügt,
diesen nur noch nicht erhalten hat.

bist du dir da sicher?

Absolut…

Das gleiche gilt ja auch für „Normale“ Abo-Kunden der Verkehrsunternehmen…
Acuh dort kann es ja passieren,das du zum B. eine Jahres-Abo hast und
der Fahrpreis monatlich im Voraus von deinem Konto abgebucht wird.
Hier im VVR zum B. gibt es das „elektronische Ticket“…
Aufgrund diverser Technischer Probleme kommt es dabei recht häufig vor,das daß Ticket bei einer Kontrolle nicht gelesen werden kann,obwohl der Reisende es ordnungsgemäß bezahlt hat (weil es nämlich bereits vorab von seinem Konto abgebucht wurde…)

Hallo Melle,

wurde denn schon versucht, ein selbst ausgestelltes „vorläufiges Semesterticket“ vom Studentensekretariat abgestempelt zu bekommen?

Dass die nicht für hunderte von Studenten vorläufige Bescheide von Hand schreiben, wenn sie mit dem Drucken schon hinterher sind, kann ich mir vorstellen. Aber wer Initiative zeigt, kriegt ja vielleicht einen Stempel und eine Unterschrift.

Gruß, Karin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nein zum Schwarzfahrer würde der betreffende Student nicht
werden, da er ja über einen gültigen Fahrausweis verfügt,
diesen nur noch nicht erhalten hat.

bist du dir da sicher?

Absolut…

Beleg?

Das gleiche gilt ja auch für „Normale“ Abo-Kunden der
Verkehrsunternehmen…
Acuh dort kann es ja passieren,das du zum B. eine Jahres-Abo
hast und der Fahrpreis monatlich im Voraus von deinem Konto
abgebucht wird.

Na und: die Beförderungsbedingungen sprechen typischerweise vom Besitz eines gültigen Fahrscheins – diesen erlangt man durch Bezahlung aber nicht. Dass ich dem Verkehrsunternehmen in solchen Fällen dringend raten würde, den Kunden nicht zu verprellen, ist etwas anderes.

Hier im VVR zum B. gibt es das „elektronische Ticket“…
Aufgrund diverser Technischer Probleme kommt es dabei recht
häufig vor,das daß Ticket bei einer Kontrolle nicht gelesen
werden kann,obwohl der Reisende es ordnungsgemäß bezahlt hat

Technische Probleme bei der Kontrolle des Fahrscheins – u.U. sogar vom Verkehrsunternehmen zu verantwortende – sind aber etwas ganz anderes als das Nicht-Besitzen eines gültigen Fahrscheins.


Philipp

Hallo Melle,

der Fall dürfte juristisch möglicherweise nicht hundertprozentig klar sein. Aber dennoch muss man davon ausgehen, dass der Student in einem solchen Fall tatsächlich zum Schwarzfahrer wird. Der ermäßigte Betrag des erhöhten Beförderungsentgeltes, wie von irgendjemandem behauptet, wird sicherlich nicht in Frage kommen. Der Fahrgast ist grundsätzlich immer in der Pflicht, sich einen gültigen Fahrausweis zu beschaffen. Dass ein Dritter (Uni) Schuld ist, spielt aus meiner Sicht in dem Verhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen keine Rolle.

Da kann man es schon eher in Erwägung ziehen, den schuldigen Dritten zur Rechenschaft zu ziehen. Da es sich um eien Semester_gebühr_ handelt, die ja ordnungsgemäß gezahlt wurde, hat der Student auch Anrecht auf eine Gegenleistung. Weil der Student für ein Ticket mit sechs Monaten Gültigkeit bezahlt hat, sollte er das Geld für den Zeitraum, den er von den sechs Monaten nicht in Anspruch nehmen konnte, anteilig erstattet bekommen. Ob er stattdessen seine gekauften Einzelfahrscheine erstattet bekommt, weiß ich nicht. Hier wären wir im Bereich der Amtshaftung, der sehr kompliziert ist.

Viele Grüße
Ultra

Hallo Phillip,

„Schwarzfahren“ (also Leistungs-Erschleichung nach dem StGB)
setzt zwingend voraus,das derjenige NICHT für eine Leistung bezahlen will…

KEIN Schwarzfahrer ist zum B.,wer an einem Ticketautomaten versucht,ein Ticket zu bekommen,jedoch nur über 2 € -Münzen verfügt und diese vom
Automaten nicht genommen werden (weil die Annahme von 2-€ Münzen
zur Zeit in einigen Ländern gesperrt ist wegen Falschgeld).

Hallo,

Hallo Phillip,

ein L, drei P bitte.

„Schwarzfahren“ (also Leistungs-Erschleichung nach dem StGB)
setzt zwingend voraus,das derjenige NICHT für eine Leistung
bezahlen will…

Der umgangssprachliche Begriff „Schwarzfahren“ ist nicht synonym zum Straftatbestand der Leistungserschleichung aus dem StGB. Schon allein deshalb nicht, weil vielfach nichtmal zwischen erhöhtem Beförderungsentgelt und Strafe abgegrenzt wird.

Ferner könnte man argumentieren, dass der Student ja tatsächlich nicht für das – gemäß Beförderungsbedingungen erforderliche – zusätzliche Ticket bezahlen will.

KEIN Schwarzfahrer ist zum B.,wer an einem Ticketautomaten
versucht,ein Ticket zu bekommen,jedoch nur über 2 € -Münzen
verfügt und diese vom Automaten nicht genommen werden

Auch dieses Beispiel passt nicht. Der Student könnte sich ja einen Fahrschein kaufen – er sieht es bloss nicht ein, weil er für das Semesterticket schon bezahlt hat. Deshalb muss er mindestens mit dem erhöhten Beförderungsentgelt rechnen (u.U. ohne Ermäßigung für Zeitkartenbesitzer).

weil die Annahme von 2-€ Münzen zur Zeit in einigen Ländern
gesperrt ist wegen Falschgeld.

Wegen Falschgeldes oder wegen echter türkischer Lira?


Philipp

Hallo,

wenn du Tripple P mal lesen würdest…*gg*

Ich hatte bereits geschrieben…:

Straftat nach StGB = NEIN

Besser Ticket besorgen = JA