Liebe Rechtsexperten,
hier geht es um die Frage ob man Ehemann und Ehefrau voneinander trennen darf:
Der (arbeitslose) ausländische Mann M lebt in Deutschland mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, er möcht nun die im Ausland lebende äusländische Frau F heiraten.
Keiner der beiden ist EU-Bürger, die Frau lebt nicht in der EU.
Szenario 1: Hochzeit in Deutschland
a) Darf die Frau (mittels Visum) in Deutschland einreisen um M zu heiraten?
b) Erhält sie mit der Eheschließung ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ja mit welcher Befristung?
Szenario 2: Hochzeit im Ausland
a) Darf die Frau ohne Weiteres nach der amtlichen Hochzeit die im Ausland vollzogen wurde in Deutschland mit ihrem Mann einreisen?
Allgemeines
- a) Verlangt der deutsche Staat in einen der beiden Szenarien finanzielle Garantien (wie er es auch von ausländischen Studenten verlangt) ?
b) Welche Gesetzesbücher sind für diesen Fall relevant?
Viele Grüße
Philipp