Dürfen Ehepartner getrennt werden?

Liebe Rechtsexperten,

hier geht es um die Frage ob man Ehemann und Ehefrau voneinander trennen darf:

Der (arbeitslose) ausländische Mann M lebt in Deutschland mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, er möcht nun die im Ausland lebende äusländische Frau F heiraten.

Keiner der beiden ist EU-Bürger, die Frau lebt nicht in der EU.


Szenario 1: Hochzeit in Deutschland

a) Darf die Frau (mittels Visum) in Deutschland einreisen um M zu heiraten?
b) Erhält sie mit der Eheschließung ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ja mit welcher Befristung?

Szenario 2: Hochzeit im Ausland

a) Darf die Frau ohne Weiteres nach der amtlichen Hochzeit die im Ausland vollzogen wurde in Deutschland mit ihrem Mann einreisen?

Allgemeines

  1. a) Verlangt der deutsche Staat in einen der beiden Szenarien finanzielle Garantien (wie er es auch von ausländischen Studenten verlangt) ?
    b) Welche Gesetzesbücher sind für diesen Fall relevant?

Viele Grüße

Philipp

Hallo,

soweit mir bekannt ist, muss der Mann bzw. die Frau (die Person die in Deutschland lebt) selbst für den Unterhalt sorgen können, wie z.B. durch Arbeiten, für beide.

Gruß

Hallo Philipp,

da es für so ziemlich jedes Land ausserhalb der EU Sonderregelungen gibt, bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen.

Sicher ist nur: Mit einem Touristenvisum einreisen und hier oder in DK heiraten ist nicht. Da ist der Rausschmiss der Ehefrau schon vorprogrammiert…

grüsse
dragonkidd