Schmerzensgeld?

Guten Tag!

Mal angenommen Herr x und Herr y sind mit einem Speditionswagen unterwegs zu einem Umzug! Als die beiden auf Grund von Stau auf einem Fahrstreifen zum halten kommen knallt ihnen ein 7,5 t LKW direkt hinten rein! Durch den Stoß wurden Herr x und Herr y auf das näcshte Auto gedrückt und dieses wiederrum auf das darauf folgende! Herr x und Herr y erlitten dabei ein Schleudertrauma. Der LKW Fahrer gab seinen Fahrfehler bei der Polizei zu!

Steht Herrn X und Herrn Y jetzt Schmerzensgeld zu?

Könnten sie es einklagen?

Wenn ja wie läuft sowas? Wie geht man richtig vor?

Vielen Dank

Steht Herrn X und Herrn Y jetzt Schmerzensgeld zu?

Scheint so.

Könnten sie es einklagen?

Ja. Aber erst mal könnten sie es auch einfach einfordern.

Wenn ja wie läuft sowas? Wie geht man richtig vor?

Man nehme einen Anwalt …

Levay

Hi Dachritzel,

Mal angenommen Herr x und Herr y sind mit einem
Speditionswagen unterwegs

Was ist ein „Speditionswagen“ ? Ein Lkw ?! Dann ist das der erste Auffahrunfall in meinem Leben, bei dem ein solch großes Gefährt auf mehrere vordere Fahrzeuge aufgeschoben wird… wenn es ein Pkw ist (der einer Spedition gehört), wird das schon etwas plausibler.
Wie dem auch sei: wie Levay schon sagte, bei Personenschaden ab zum Anwalt, aber vorher nitte zum Arzt.

Und nochwas: waren die Gurte angelegt? Sonst gibts Abzug… kann aber der RA ebenfalls erklären.

Ja, die beiden Herren saßen auch in einem LKW!

Beide waren angeschnallt!

Der LKW von den beiden Herren wurde auf die Fahrzeuge aufgeschoben weil der Auffahr LKW UNGEBREMST in den von den beiden Herren fuhr!

Über die Höhe vom Schmerzensgeld sagt der Anwalt was,oder?

Hallo,

so, wie Du es schilderst…

Der LKW von den beiden Herren wurde auf die Fahrzeuge
aufgeschoben weil der Auffahr LKW UNGEBREMST in den von den
beiden Herren fuhr!

…war das offenbar ein recht „großer“ Unfall. Dann gilt umso mehr: einen RA konsultieren! Vorteilhaft wäre ein Fachanwalt für Verkehrsrecht (kein Witz, häufig gehen Geschädigte auch zu Anwälten, die auf Mietrecht o. ä. spezialisiert sind…).

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der erlittenen Verletzungen… also ab zum Arzt.

Über die Höhe vom Schmerzensgeld sagt der Anwalt was,oder?