hallo werte rechts- und linksgelehrte,
man stelle sich bitte einmal folgenden fiktiven aber deshalb nicht weniger ungeheuerlichen fall vor:
jemand hat seit urzeiten einen handy-vertrag 0123-456789 bei einem anbieter, nennen wir ihn f-.
irgendwann schickt f- dem treuen kunden unaufgefordert eine zusätzliche telefonkarte mit der 0123-weißderteufel. (wozu eigentlich? damit er beidhändig telefonieren soll?)
der treue kunde ist sowieso schon alles andere als ein vieltelefonierer und heftet den dankesbrief samt eingeklebter jungfräulicher geschenkkarte achtlos weg.
eines tages meint der treue kunde, er könne auch prima ohne handy leben und kündigt den vertrag 0123-456789 fristgerecht. f- akzeptiert und nach ablauf der kündigungsfrist ist der treue kunde keiner mehr und aus dem vertrag raus.
so denkt er jedenfalls - bis eines tage wieder eine rechnung von f- kommt.
der treue ex-kunde öffnet den brief und staunt nicht schlecht: es ist eine rechnung über 0,00 € (in worten: nullkommanull). weil er jedoch nicht am lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen würde, würde man ihm zum einzug dieses betrages 1,50 € in rechnung stellen. der extreue kunde lacht, gluckst, haut sich vor den kopf, aber dann sieht man förmlich batterien von fragezeichen über demselben stehen.
1.) was soll das?
2.) war der vertrag nicht sowieso gekündigt? (Antwort nach blick in die akten: jawoll, alles ok. 0123-456789 ist gekündigt und längst passé)
3.) hoppla! das ist ja gar nicht meine nummer 0123-4567879 in der rechnung! was ist denn das wieder? eine verwechslung?
erst nach geraumer zeit fällt dem exkunden ein, daß da mal irgendwas mit einer karte war. wie gut, daß er alles fein säuberlich abgeheftet hat. wie war das denn damals noch?
nach überprüfung der akten steht fest:
f- schickte die karte einst tatsächlich unaufgefordert, die zusatzkarte wäre ein geschenk für seine treue, verpflichte zu nichts und auch würden daraus keine weiteren kosten erwachsen. außer den vertelefonierten einheiten, versteht sich. und der treue kunde brauche auch nix weiter zu tun, keine anmeldung, keine unterschrift, kein nix, sondern könne sich einfach nur über sein geschenk und die ihm erbrachte wertschätzung freuen. (poetische auskleidung von der verfasserin)
ach. dann liegt also ein irrtum vor! kann ja mal passieren. dann müßte sich das ja durch einen anruf bei f- problemlos alles klären lassen.
eben nicht! bei f- ist man der meinung, zwar koste die zusätzliche telefonkarte nichts (außer, man telefoniert damit. klar) aber diese 1,50 € seien ja auch keine gebühr für die karte, sondern dafür, daß man für die begleichung der rechnung der mit dieser karte vertelefonierten einheiten keine einzugermächtigung ausgestellt habe.
diese summe sei selbstverständlich sofort zu begleichen, nebst der bereits angelaufenen jeweiligen 1,50 € pro monatsrechnung.
ist die rechtslage so klar, wie die fragestellerin glaubt? (kein vertrag abgeschlossen - keine verpflichtungen) oder hat justizia hier ungeahnte überraschungen zu bieten?
als die fragestellerin von diesem fall hörte, nahm sie sich vor, sollte f- im recht mit seiner forderung sein, selbst wahllos im bundesgebiet tausende von rechnungen über 0,00 € herumzuschicken und für die nichtteilnahme am einzugsverfahren eine gebühr zu erheben.
es dankt für fachmännischen und -fräulichen rat
ann