Hallo,
was kann man gegen eine Marke unternehmen, von der man der Meinung ist, sie sei schutzunwürdig?
Hallo,
was kann man gegen eine Marke unternehmen, von der man der Meinung ist, sie sei schutzunwürdig?
Hallo,
was kann man gegen eine Marke unternehmen, von der man der
Meinung ist, sie sei schutzunwürdig?
Vielleicht hilft das Patent- und Markenamt weiter. Die haben nämlich die marke eingetragen, und die können den Schutz ggf. wieder aufheben.
Allerdings prüfen die auch die Schutzwürdigkeit, drum muss schon irgendetwas sein, zB. eine Marke wird neu eingetragen die schon 100 Jahre von einem anderen Unternehmen verwendet wird, ohne dass sie eingetragen ist, doch dies bleibt bei der Prüfung unbemerkt. Aber dann hilft wohl nur ein erchtsstreit da Klarheit reinzubekommen. War oft auch im Zusammenhang mit Markeneintragungen wegen dazugehöriger Webadressen so. Weil da erstmals auffiel wieviel Produkte, Restaurants, Diskos in unterschiedlichen Städten mit demselben Namen liefen.
Gruß Susanne
was kann man gegen eine Marke unternehmen, von der man der
Meinung ist, sie sei schutzunwürdig?Vielleicht hilft das Patent- und Markenamt weiter. Die haben
nämlich die marke eingetragen, und die können den Schutz ggf.
wieder aufheben.
Allerdings prüfen die auch die Schutzwürdigkeit, drum muss
schon irgendetwas sein, zB. eine Marke wird neu eingetragen
die schon 100 Jahre von einem anderen Unternehmen verwendet
wird, ohne dass sie eingetragen ist,…
Hallo,
das dpma prüft nur die formalen Voraussetzungen, nicht jedoch ob mit der Eintragung Rechte Dritter verletzt werden. Das obliegt dem Inhaber der ggf. verletzten oder kollidierenden Rechte.
Gruß
S.J.
hey,
was kann man gegen eine Marke unternehmen, von der man der
Meinung ist, sie sei schutzunwürdig?
löschungsklage erheben
http://www.ipwiki.de/markenrecht:loeschungsklage
tiger
was kann man gegen eine Marke unternehmen, von der man der
Meinung ist, sie sei schutzunwürdig?Vielleicht hilft das Patent- und Markenamt weiter. Die haben
nämlich die marke eingetragen, und die können den Schutz ggf.
wieder aufheben.
Allerdings prüfen die auch die Schutzwürdigkeit, drum muss
schon irgendetwas sein, zB. eine Marke wird neu eingetragen
die schon 100 Jahre von einem anderen Unternehmen verwendet
wird, ohne dass sie eingetragen ist,…Hallo,
das dpma prüft nur die formalen Voraussetzungen, nicht jedoch
ob mit der Eintragung Rechte Dritter verletzt werden. Das
obliegt dem Inhaber der ggf. verletzten oder kollidierenden
Rechte.
Hallo, ich hab damit schon so grobe Angaben zur Schutzwürdigkeit gemeint, wie zB. Städtenamen oder so allgemeinen Worten wie Bahnhof.
Das andere war eben ein Bsp. für etwas was nicht geprüft wird und drum nicht bemerkt wurde, wie eben so ein x-beliebiges Produkt oder ein Kneipenname.
Sorry wenns missverständlich war.
Gruß Susanne