Anspruch auf eingezahlte Versicherungsbeiträge ?

Hallo Leute,

was meint ihr, hat man nach einer Scheidung Anspruch auf eingezahlte Versicherungsbeiträge in eine Lebensversicherung, wenn man in der Police nur als mitversicherte Person eingetragen ist?
Ich hoffe es stark, denn immerhin ist in die Versicherung eine Menge Geld geflossen, was beiden gehörte.
Wie kann man einen solchen Anspruch geltend machen?

Hallo, Rolf,

Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen kann nur der Vertragspartner (Versicherungsnehmer) geltend machen. Der Vermögenszuwachs beim geschiedenen Ehegatten ist ggf. im Rahmen des Zugewinnausgleichs geltend zu machen.
Bei vereinbarter Gütertrennung sollte für die Durchsetzung eines Anspruchs eine gesonderte Regeleung für diesen Fall vorliegen.

Gruß
steuerfux

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