Schwarzarbeit anzeigen?

Hallo,

Person A hat bei Person B schwarz gearbeitet. Kann Person A sich selbst anzeigen? Wenn ja, was blüht dieser dann? Steuernachzahlung? Oder auch Strafe? Was ist, wenn Person B Person A nicht bezahlt hat?

Für eine info wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Sascha

Hi

Kommt sicher auch drauf an was das für Arbeit war. Wenn Person A Person B nen Nagel in die Wand gehauen aht wird das wohl nicht so schlimm sien als wenn Person A Person B nen Haus gebaut hat.

Gruß
master

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Hi

Kommt sicher auch drauf an was das für Arbeit war. Wenn Person
A Person B nen Nagel in die Wand gehauen aht wird das wohl
nicht so schlimm sien als wenn Person A Person B nen Haus
gebaut hat.

Gruß
master

Schon klar, aber wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus? Hierbei geht es um einen Betrag um € 500,-. Muß Person A „nur“ Steuern nachzahlen ? Immerhin zeigt er sich ja selbst an, oder? Bekommt Person B dann ebenfalls Ärger?

Hallo Schorchi,

wenn B überhaupt nicht gezahlt hat, dann hat A ja eigentlich noch gar nichts hinterzogen.
In dem Fall könnte er doch eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben, die er bei der Einkommensteuer auch brav angibt und vorlegt.

Lies mal hier:
http://www.steuerbuero-graeber.de/newsletter/archiv…

und hier über Chancen und Risiken einer Selbstanzeige:
http://www.steuerdelikt.de/Selbstanzeige/uebersicht…

Gruß!

Horst

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Schon klar, aber wie sieht in so einem Fall die Rechtslage
aus?

Es wurde doch schon geschrieben, dass es drauf ankommt, was A für B getan hat.
Ohne Hintergrund, kann man nicht beurteilen, ob A z.B. ein Arbeitsverhältnis zu B hat(te) oder freiberuflich oder selbständig für B gearbeitet hat.

Hierbei geht es um einen Betrag um € 500,-.

Und wie kam man auf diesen Betrag? Vereinbarung? Und in welchem Zeitraum hat sich das ganze denn abgespielt?

Muß Person A
„nur“ Steuern nachzahlen? Immerhin zeigt er sich ja selbst
an, oder?

Das wird ihn nicht davon befreien Steuern zu zahlen, insofern welche fällig wären.

Bekommt Person B dann ebenfalls Ärger?

Vermutlich. Man müsste einfach mehr dazu wissen, was da „gelaufen“ ist.

MfG

Schon klar, aber wie sieht in so einem Fall die Rechtslage
aus?

Es wurde doch schon geschrieben, dass es drauf ankommt, was A
für B getan hat.

B hat ein Restaurant eröffnet und A hat dort Elektroarbeiten ausgeführt.

Ohne Hintergrund, kann man nicht beurteilen, ob A z.B. ein
Arbeitsverhältnis zu B hat(te) oder freiberuflich oder
selbständig für B gearbeitet hat.

Irgendein Arbeitsverhältnis bestand nicht. In dem Sinne hat A selbständig für B gearbeitet.

Hierbei geht es um einen Betrag um € 500,-.

Und wie kam man auf diesen Betrag? Vereinbarung? Und in
welchem Zeitraum hat sich das ganze denn abgespielt?

Dieser Betrag errechnet sich aus Materialkosten und vereinbarter Stundenlohn.

Muß Person A
„nur“ Steuern nachzahlen? Immerhin zeigt er sich ja selbst
an, oder?

Das wird ihn nicht davon befreien Steuern zu zahlen, insofern
welche fällig wären.

Steuern zu zahlen ist ja klar, aber ich meine, ob auch eine Strafe fällig wird?

Bekommt Person B dann ebenfalls Ärger?

Vermutlich. Man müsste einfach mehr dazu wissen, was da
„gelaufen“ ist.

MfG

B hat ein Restaurant eröffnet und A hat dort Elektroarbeiten
ausgeführt.

Noch immer zu wenig an Infos. Aber ich hab jetzt keine Lust mehr zum Würmer aus der Nase ziehen.

Irgendein Arbeitsverhältnis bestand nicht. In dem Sinne hat A
selbständig für B gearbeitet.

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber bist du sicher, dass du das wirklich zutreffend beurteilen kannst?

Dieser Betrag errechnet sich aus Materialkosten und
vereinbarter Stundenlohn.

Keine Angst, ich frag nicht wieter. Grund siehe oben.

Das wird ihn nicht davon befreien Steuern zu zahlen, insofern
welche fällig wären.

Steuern zu zahlen ist ja klar, aber ich meine, ob auch eine
Strafe fällig wird?

Du erwartest hier Auskünfte bei fast Null Infos. Das ist schlicht und ergreifend nicht möglich.