Sonderkündigungsrecht wg. Umzug bei Kindergarten?

Hallo,

A zieht kurzfristig in 2 Wochen in ein anderes Bundesland (500km weit weg). Ihr Kind kann somit den Kindergarten(eine Elterninitiative) an ihrem jetzigen Wohnort nicht mehr besuchen.

Der Kindergarten pocht auf die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und schließt eine vorzeitige Kündigung des Betreeungsvertrages aus.

Muss A die nächsten Monate wirklich die Kosten 45 € für den Kindergartenbesuch + 40 € für Frühstück/Mittagessen bezahlen? Obwohl das nicht mehr in Anspruch genommen werden kann?

Hallo Martina,

na, die sind aber hart drauf… Das kenn ich sonst nur von Fitness-Studios…

Wichtig ist, was wirklich im Vertrag steht. Für die weitere Bezahlung von Essensgeld sehe ich keinerlei Grund. Der Kindergarten wird wohl kaum Monate im voraus bestellt haben und es dürfte nicht schwer fallen, ein Kind weniger einzuplanen.

Was den Kindergartenplatz selbst angeht, könnte es vielleicht so aussehen, dass der nun zunächst frei bleibt. Aber selbst Telefon- und Kabelanbieter haben in ihren Verträgen meist eine Klausel, die einen bei Umzug aus dem Vertrag entläßt - und die sind schon hart drauf.

Also: Erst nochmal Vertragsbedingungen studieren und sehen, ob das wirklich so ist.

Gruß!

Horst

im vertrag wird weder ein sonderkündigungsrecht eingeräumt noch ausgeschlossen. d.h. dieser punkt existiert gar nicht.

und das essensgeld muss auch bezahlt werden, wenn der kindergarten zu hat (3 wochen über den sommer) oder das kind krankheitsbedingt nicht dort sein kann - ist wohl ein kalkuliertes jahresgesamtbudget.

der kindergarten äußert sich dahingehend, dass die bereitstellung der betreuung gegeben ist und es somit keinen grund für eine kündigung gibt, auch wenn das betreuungsangebot nicht wahrgenommen werden kann.

Ich sag’s mal so: Das klingt nicht nach einem sozialen Kindergarten.
Wenn die Zahlungen noch zu tätigen sind, kann man sie einfach mal einstellen. Wenn es bereits bezahlt ist, wird es etwas schwieriger.

Wenn allerdings Essensgeld verlangt wird, obwohl keines benötigt wird, halte ich zumindest das für eine ungerechtfertigte Bereicherung.

Auf gut Deutsch: Die haben sie nicht mehr alle! Das ist keine Rechtsfrage in erster Linie, sondern zuerst Mal eine Frage der Vernunft und Menschlickeit - wie eigentlich immer.

Als Betreiber eines Kindergartens sollten die sich mal in die Ecke stellen und sich schämen.

In diesem theoretischen Fall würde ich einfach meine Zahlungen einstellen.

Gruß!

Horst

die beiträge werden monatlich zum dritten werktag immer fällig.

im derzeitigen wohnort von A kämpfen alle kindergärten um ihre existenz, da es mehr plätze gibt, als kinder.

durch das verhalten des kindergartens hat A das kind bereits aus dem kindergarten herausgenommen bzw. schickt es nicht mehr dorthin, da die vertrauensbasis dadurch gestört wurde.

von den vertraglichen pflichten, das kind regelmäßig teilnehmen zu lassen, sowie dem „elterndienst“ (elterninitiative) wird A entbunden wegen dem umzug, dies wird aber im abgeschlossenen vertrag auch nicht geregelt.

danke für die theoretische einschätzung.

Hallo!

Wenn allerdings Essensgeld verlangt wird, obwohl keines
benötigt wird, halte ich zumindest das für eine
ungerechtfertigte Bereicherung.

Das ein gewöhnlicher Vorgang, ich habe von allen Müttern nichts anderes zum Thema gehört. Leider das das ist eine gängige Praxis…

Oh man!

Ich arbeite selbst in einem Kiga, zwar nicht privat aber das ist eigentlich auch egal.

Mal eine Frage wird das essen von denen selbst zubereitet?
Oder bekommen sie es von einem Zulieferer?

Wenn jemand Umzieht, kann er den Vertrag natürlich kündigen.Vorallem da A in ein anderes Bundesland zieht.Das geht sogar bei der Stadt ganz schnell:smile:

Man hat schließlich den Anspruch auf einen Kindergarten in seiner Stadt.

Gruß Stiffler

Mal eine Frage wird das essen von denen selbst zubereitet?
Oder bekommen sie es von einem Zulieferer?

Das Essen wird dort selbst zubereitet, entweder von einer 1€-Kraft oder von einer Mutter (Elternintitative), die Lebensmittel werden selbst eingekauft - auch von Müttern.

Wenn jemand Umzieht, kann er den Vertrag natürlich
kündigen.Vorallem da A in ein anderes Bundesland zieht.Das
geht sogar bei der Stadt ganz schnell:smile:

Kündigen schon, aber die Kündigungsfrist soll ja komplett eingehalten werden. Das bedeutet ja eine mehrmonatige Belastung, trotz nicht Inanspruchnahme. Die Kündigung wurde zum Ende des Kindergartenjahres akzeptiert.

Man hat schließlich den Anspruch auf einen Kindergarten in
seiner Stadt.

Das Kind ist erst 2,5 Jahre, daher noch kein gesetzlicher Anspruch vorhanden.

Damit ist das Thema Essen durch, wenn die nicht kalkulieren können deren Problem. Oder kaufen die immer blind ein ohne im Blick zu haben wieviele Kinder die zu mittag haben.

Ok das mit dem Anspruch ist dann zwas hinfällig, aber Steht denn im Vertrag, dass man auch bei Umzug eine dreimonatige Kündigungsfrist hat. Soweit ich das kenne fällt das wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben ein Sonderkündigungsrecht.

Ist A im Rechtschutz wenn nicht sollte sie wie schon gesagt das einfach mal der Verbraucherzentrale erklären die wissen sicherlich mehr.