'Tanzstudio' - MitgliedervertragAnmeldeklauseln?

Hallo, ich möchte ein Studio betreiben, gewerbeschein vorhanden. wir treffen uns zum folkloretanz. gegen bezahlung „heuern“ wir auch mal einen dozenten an. Tja wenn einmal etwas passiert bsp. jemad rutscht auf der treppe aus oder verletzt sich beim tanzen od. auf dem weg zu / von dem studio wie weit müsste ich dafür haften oder anders gefragt: welche richtlinien/vertragsklauseln könnte ich in meiner anmeldung verwenden damit ich im falle eines falles abgesichert bin. wer hat erfahrung oder kann mir sonstwie weiterhelfen so nach dem motto für gardrobe wird nicht gehaftet oder betreten auf eigenen gefahr oder oder???
für tipps wäre ich sehr dankbar - liebe grüße maria

Als Veranstalter oder Gewerbetreibender mit Publikumsverkehr hast du generell dafür zu sorgen, daß das Betreten oder der Aufenthalt in den genutzten Räumen oder Flächen gefahrlos möglich ist. Hier kann die sicherlich das Gewerbeamt weiterhelfen. Sinnvoll ist auf jeden Fall der Abschluß einer entsprechenden Haftpflicht. Auch ein kompetenter Versicherungsvertreter wird dir sagen können was alles zu beachten ist. Auf jeden Fall solltest du dich eingehend informieren !