kosten scheidung

Von: , Frage gestellt am Sa, 29. Sep 2007

hallo,

angenommen es wollen sie zwei verheiratete personen scheiden lassen. nun habe ich nachgelesen, dass dies eine menge geld kosten kann.
wozu braucht man einen anwalt und ein gerichtsverfahren?
kann man nicht einfach zum standesamt gehen und die scheidung so einreichen wenn man sich in allen punkten einig ist?

danke,

thomas

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: kosten scheidung

    wozu braucht man einen anwalt und ein gerichtsverfahren?
    kann man nicht einfach zum standesamt gehen und die scheidung
    so einreichen wenn man sich in allen punkten einig ist?
    Nein. Scheidung ist nur durch Urteil möglich, und in dem Verfahren hilft Anwaltszwang. Aber eigentlich weißt du das ja selbst, du hast es ja schon nachgelesen.

    Levay

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: kosten scheidung

    Hai, dass dies eine menge geld kosten kann.
    Kann. Muß nicht. wozu braucht man einen anwalt und ein gerichtsverfahren?
    Ein Gerichtsverfahren, weil eine Scheidung - wie bereits gesagt - nur durch Urteil geschieden werden kann. Das ist halt einfach so - ipso iure. ;-)

    Einen Anwalt braucht man i. d. R. dafür, dass die Sache in halbwegs geregelten Bahnen verläuft und eine oder beide Parteien nicht über den Tisch gezogen werden. Man stelle sich eine Scheidung in Laienhand vor - das würde doch häufig in unsachliches Schmutzige-Wäsche-Waschen ausbrechen und damit ist ja nun niemandem geholfen.

    Wenn man sich in allen Punkten einig ist, kann man die Scheidung auch mit nur einem Anwalt und relativ kurz und schmerzlos abhandeln. Dazu sogar noch recht günstig. Aber aus Erfahrung sage ich noch: Viele, die so angefangen haben, hatten später ordnerweise Schriftwechsel und ellenlange Verfahren... Aber ich wünsche Euch, dass alles gut geht!

    Liebe Grüße,


    Schnägge

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: kosten scheidung

    Hallo Thomas,
    dass dies eine menge geld
    kosten kann.
    eben - kann.

    Wenn sich die Nocheheleute vor der Scheidung über materielle Dinge einigen, kann das Verfahren mit dem Mindeststreitwert (soweit ich weiß, sind das drei Monatsbruttogehälter der Eheleute) über die Bühne gehen.
    Wenn ein Haus in gemeinsamen Besitz ist, kann man sich vorher einigen, ob es verkauft, und der Erlös geteilt wird, oder ein Teil übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus, dito Hausrat, Auto etc.

    Gandalf

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: kosten scheidung



      Hallo,

      danke für euere Antworten. Es ist halt wie es ist und an dieser gesetzlichen Regelung kann man nichts ändern. kann das Verfahren mit dem Mindeststreitwert
      (soweit ich weiß, sind das drei Monatsbruttogehälter der
      Eheleute) über die Bühne gehen.
      Aber ich finde den Begriff "Streit"wert schon unangebracht. Es streitet niemand und keiner beklagt den anderen. Aber vor Gericht MUSS es einen Kläger und Beklagten geben und es muss ein STREITwert angesetzt werden. Das finde ich schon eigenartig.

      Danke auf jeden Fall für die Antworten,

      Thomas

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Na jaaa.. (leicht OT)

        Hi,

        etwas OT, aber: Aber ich finde den Begriff "Streit"wert schon unangebracht.
        Wenn Du möchtest, kannst Du es auch als Gegenstandswert bezeichnen. Gericht MUSS es einen Kläger und Beklagten geben und es muss
        Im Scheidungsverfahren sind die Parteien Antragsteller und Antragsgegner ;-)

        LG

        Schnägge

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