Rechtsanwaltshonorar

Von: , Frage gestellt am So, 12. Nov 2000

Liebe Leser.

Ich brauche dringend Rat in folgender Angelegenheit.

Im Jahre 1999 registrierte ich eine Internetadresse auf meinen Namen.

Anfang Mai dieses Jahres rief mich die Inhaberin einer örtlichen Musikschule an und erklärte, dass der Name dieser Adresse markenrechtlich geschützt sei und Sie diese Adresse beanspruche.

Ich erklärte mich sofort bereit eine Übertragung der Domaine auf Ihren Namen zuzustimmen und alle nötigen Schritte zu unternehmen. Ich kündigte bei meinem Provider, und bei der Deni, und gab eine Erklärung ab, dass ich keinerlei Ansprüche auf diese Internetadresse erhebe.

Dann schaltete sich plötzlich der Anwalt der Musikschule ein und forderte eine Anwaltsgebühr von ca. 1400 DM der Streitwert wurde von ihm auf 60 000 DM gesetzt.

Meine Rückfrage bei der Musikschule ergab, dass die Inhaberin zwar den Anwalt (nachträglich) eingeschaltet hatte, es jedoch nicht Ihre Absicht war, mich mit Kosten zu belasten. Sie versprach auf den Anwalt dahingehend einzuwirken, dass er auf seine Forderungen verzichtet.

Nun erhielt ich eine neue Zahlungsaufforderung des Anwaltes (inzwischen ca. 1600 DM) per Mahnverfahren vom Amtsgericht.

Meine erneute Rückfrage bei der Musikschule ergab, dass die Inhaberin dies zwar nicht so beabsichtigt habe, sie sich aber nicht mehr zuständig fühle und dies nur noch eine Angelegenheit zwischen mir und dem Anwalt sei.

Ich bin nun der Ansicht, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Streitigkeit zwischen der Musikschule und mir bzgl. der Domaine gab. Es gab auch keine Notwendigkeit einen Anwalt einzuschalten, da ich mit der Inhaberin der Musikschule eine klare Regelung zur Übertragung der Domaine getroffen hatte und alles Nötige unternommen habe.

Ich habe nun Wiederspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.

Meine Fragen:

- Habe ich in einem eventuellen Gerichtsverfahren eine reelle Chance?
- Wie hoch ist das Prozessrisiko?
- Ist der "Streitwert" von DM 60000 realistisch?
- Gibt es überhaupt einen Streitfall? Ich habe die Domaine zwar registriert aber nie benutzt und nie beansprucht und ich habe einer Übertragung sofort zugestimmt.
- Kann ein Anwalt gegen den Willen seines Mandanten diese Kosten einfordern?

Da die Sache drängt hoffe ich auf schnelle Hilfe.

GUKO

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Rechtsanwaltshonorar

    Hallo Guko,

    ein Anwalt auf der klägerischen Seite gegen sich zu haben ist mit höchster Vorsicht anzugehen.

    Ich rate dir daher dringend, dir selbst einen zu nehmen.

    Deine Chancen betreffend den gegen dich erhobenen Anspruch schätze ich die Richtigkeit der Schilderung des Sachverhalts voraussetzend als gut ein.

    Du hast die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes nicht provoziert. Also gab es für die Dame aus der Musikschule keine Veranlassung, den Anwalt einzuschalten.

    Und dann gilt der Grundsatz: "Wer die Musik bestellt, bezahlt"

    Kein Wunder, dass die Dame plötzlich nichts mehr damit zu tun haben möchte.

    Aber wie gesagt, ich würde an deiner Stelle einen Anwalt konsultieren. Das Bürgerliche Recht ist danach konzipiert, dass man vor Gericht die richtigen Handlungen vornimmt und die richtigen Anträge stellt. Als Laie kann man da leicht etwas übersehen.

    Mit den besten Wünschen für deinen Fall grüßt dich BeBro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
      Re^2: Rechtsanwaltshonorar

      Hi!

      Ich würde ganz klar sagen: Ohne Anwalt verlierst du ziemlich sicher! Mit Anwalt dürften die Chancen ganz gut sein!

      Gruß

      Bernd

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