Sachbeschädigung durch Kühe

Hallo,
Wie ist die Rechtslage, wenn Kühe durch einen beschädigten Drahtzaun in den Garten des Nachbarn gelangen und dort erheblichen Schaden anrichten und wenn der Pächter sich nicht bereit erklärt den Zaun zu reparieren?
Sollte man in dem Fall einen Anwalt einschalten um eine Entschädigung einzuklagen ?
Es passiert weiterhin öfters, dass die Tiere auf die Strasse gelangen mit den bekannten Risiken die damit verbunden sind.
Danke für jeden Hinweis.
Schuf

Sollte man in dem Fall einen Anwalt einschalten um eine
Entschädigung einzuklagen ?

Also, das ist ja nun wirklich eine Geschmacks- und keine Rechtsfrage. Wenn man lieber auf seinem Schaden sitzen bleibt, ist das auch ok. Wenn man es lieber ohne Anwalt versuchen möchte, ist das zumindest möglich, es sei denn, wir reden von einem Streitwert oberhalb von 5.000 Euro.

Ich persönlich finde, der Geschädigte sollte einen Anwalt einschalten.

Levay

in der regel hat ein bauer eine betriebshaftpflichtversicherung,die kommt für solche schäden auf.
wenn der bauer weiterhin nicht gewillt ist,seinen zaun zu reparieren,ordnungsamt der gemeinde einschalten.
auf jeden fall zum rechtsanwalt.

Servus,

hier fehlt mit großer Wahrscheinlichkeit mindestens ein Teil des Sachverhaltes, insofern lässt sich die Situation nicht beurteilen.

Ein viehhaltender Landwirt wird einen kaputten Zaun ganz ohne Diskussion immer reparieren, ganz ohne Anwalt und Kadi. Genauso, wie jemand ein Loch in einer Kasse mit (je nach Größe der Herde) einigen zigtausend Euro drin immer reparieren bzw. die Kasse durch eine neue ersetzen wird.

Es gibt also offensichtlich im Kern des Geschehens noch ein paar bedeutende Einzelheiten, zum Sachverhalt selber oder zu dessen Vorgeschichte, die im Sachverhalt nicht genannt sind. Ich hoffe sehr, dass es sich hier nicht um einen der berühmten „Moaschendroahtzäune“ handelt.

Da wäre z.B. die Frage, wem der Zaun gehört und woher es kommt, dass er so leicht durchbrochen werden konnte? Gabs vielleicht vorher einen Streit darüber, ob der Landwirt an dieser Stelle einen E-Zaun oder einen Stacheldrahtzaun errichten darf oder nicht, oder Uneinigkeit darüber, ob und wie die Aufwendungen für Errichtung und Instandhaltung des Zaunes geteilt werden müssen oder nicht? Auch der Begriff „Pächter“ lässt aufmerken - gab es schon anderweitig Uneinigkeit über den Zustand des Pachtgrundstückes oder über die Frage, in welchem Umfang Einrichtungen und Zubehör mitgepachtet sind? Ist der Eigentümer des Gartens gleichzeitig Verpächter? Hat der Pächter Anlass dazu gehabt, sich als feudaler Hintersasse des Verpächters behandelt zu fühlen?

Schöne Grüße

MM

Moin, Schuf,

Wie ist die Rechtslage, wenn Kühe durch einen beschädigten
Drahtzaun in den Garten des Nachbarn gelangen und dort
erheblichen Schaden anrichten

dann hat der Halter den Schaden zu ersetzen.

und wenn der Pächter sich nicht
bereit erklärt den Zaun zu reparieren?

Das ist eine ganz andere Geschichte, dazu müsste man klären, ob der Halter seine (Viehhalter-, Verkehrssicherungs, …)Pflichten verletzt.

Sollte man in dem Fall einen Anwalt einschalten um eine
Entschädigung einzuklagen ?

Wenn es nicht gütlich geht, klar.

Es passiert weiterhin öfters, dass die Tiere auf die Strasse
gelangen mit den bekannten Risiken die damit verbunden sind.

Das sollte erstmal das Ordnungsamt interessieren, sonst nur den, der dadurch geschädigt wird.

Gruß Ralf

Hat der Pächter Anlass dazu gehabt, sich als
feudaler Hintersasse des Verpächters behandelt zu fühlen?

Oh Martin,
wie lange habe ich das Wort „Hintersasse“ nicht mehr gehört!

Danke!

Gruß - Rolf

martin,jetzt bin ich aber erstaunt,du warst doch auch mal vom fach und du weisst doch–es gibt solche und solche.
es hilft doch nicht zu diskutieren,die sachlage muss bereinigt werden !
wie bei einem nachbarn von mir,der immer seine rinder durch meine zuckerrüben laufen liess mit entsprechendem schaden.

Hallo Hans,

sicher gibt es Sone und Sone. Ich beurteile auch nicht abschließend, sondern versuche, den ganzen Sachverhalt rauszubringen, weil mir ein paar Einzelheiten seltsam scheinen. Es kann gut sein, dass alles, was ich vermute, ganz falsch ist. Aber mir fällt einfach auf, wie viel leichter es ist, einige Meter E-Zaun zu schlagen, im Vergleich zum Einsammeln von einem Dutzend Jungvieh, besonders im Herbst, wenn sie die Wanderlust packt, am besten noch zu dieser Zeit jetzt: Sonntagnachmittag um Halbdrei… Daher denke ich, dass da noch was im Sachverhalt fehlt.

Ein möglicher Hintergrund - freilich ganz spekulativ - könnte z.B. sein, dass die Jungviehweide nach alter Väter Sitte mit eingelassenen Betonpfosten und Stacheldraht eingezäunt ist, und dass bei der Verpachtung nicht klar war, ob dieser Zaun als Bestandteil des Grundstücks mitgepachtet ist, und wer ihn unterhalten muss. Freilich wird das in der Regel der Pächter sein, aber wissen weiß mans nicht.

Du hast Dir selber wohl auch schon ein ziemlich dickes Fell zu den üblichen Vorwürfen an den bösen Bauern wachsen lassen müssen. Das schließt nicht aus, dass Du vielleicht auch mal zur Unzeit Gülle fährst, weil halt partout kein Platz mehr ist - aber zur Klärung, wer in welchem Fall was zu verantworten hat, muss man auch da zuerst vollständig aufnehmen, welcher Vorwurf mit welchem Hintergrund erhoben wird.

Zurück zum Thema: So, wie er geschildert ist, scheint mir der Sachverhalt unschlüssig und daher unvollständig. Deswegen ist es mir darum zu tun, möglichst alles Relevante zu erheben.

Schöne Grüße

MM