AGB in mehreren Sprachen Pflicht?

Tach’chen.

Angenommen jemand betreibt in Deutschland einen Online-Shop, der in mehreren Sprachen verfügbar ist. Gibt es dann eine Verpflichtung auch die AGB in diesen jeweiligen Sprachen anzubieten?

Vielen Dank
TTR

Nein, es gibt ja sowieso keine Pflicht, AGB zu verwenden.

Auf einem anderen Blatt steht dann die Wirksamkeit der AGB.

Levay

Nein, es gibt ja sowieso keine Pflicht, AGB zu verwenden.

Auf einem anderen Blatt steht dann die Wirksamkeit der AGB.

Nun ja, das war natürlich schon implizit damit gemeint. Was helfen mir AGB wenn sie nicht wirksam werden…

Wie steht es denn in diesem Falle um die Wirksamkeit?

Levay

Ich hatte noch eine Rückfrage bzgl. des uneingeschränkten und uneinschränkbaren Rückgaberechts (Posting von vor einigen Tagen): Wenn das BGB von einem uneingeschränkten Rückgaberecht spricht und man nun nur 3 Monate gewährt, dann ist das doch eine Einschränkung und keine Erweiterung ?! oder bezieht sich „uneingeschränkt“ auf etwas anderes als den Zeitraum?

Vielen Dank
TTR

Wie steht es denn in diesem Falle um die Wirksamkeit?

Weiß ich nicht, da muss dir jemand anderes aushelfen. Ich müsste das erst recherchieren.

Ich hatte noch eine Rückfrage bzgl. des uneingeschränkten und
uneinschränkbaren Rückgaberechts (Posting von vor einigen
Tagen): Wenn das BGB von einem uneingeschränkten Rückgaberecht
spricht und man nun nur 3 Monate gewährt, dann ist das doch
eine Einschränkung und keine Erweiterung ?! oder bezieht sich
„uneingeschränkt“ auf etwas anderes als den Zeitraum?

„Uneingeschränkt“ bezieht sich nicht auf den Zeitraum; das Rückgaberecht beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Wenn man juristisch ein bisschen rumdoktert, werden es vier Wochen oder ein Monat oder so, da gibt es Urteile zu, mit denen ich mich noch nicht beschäftigt habe. Jedenfalls sind drei Monate keine Verkürzung.

Levay