Nehmen wir mal an, es handelt sich um ein älteres Haus.
Dieses steht wegen Umbau leer. (länger als 60 Tage)
Wäre es dann wirklich rechtmäßig, dass die Wohngebäudeversicherung, die für dieses Haus abgeschlossen wurde, nicht wirksam ist?
Eine Bauwesenversicherung würde ja aber auch keine Schäden an der Altbausubstanz übernehmen, oder?
Also muss der Eigentümer nun einfach hoffen, dass in der Zeit nichts passiert?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Eine Privathaftpflicht und die Bauherrenhaftpflicht kämen ja bei einem Brand auch nicht für Schäden am Haus auf.
Und dann noch eine Frage:
Haftet ein Versicherugnsvertreter für falsche Beratung oder ist der Versicherungsnehmer selbst schuld, wenn er sich darauf verlässt?
Wäre es dann wirklich rechtmäßig, dass die
Wohngebäudeversicherung, die für dieses Haus abgeschlossen
wurde, nicht wirksam ist?
Der Leerstand ist eine Risikoerhöhung, die dem Versicherer angezeigt werden muß. Unterbleibt diese Nachricht, handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers und der Versicherer ist leistungsfrei.
Wird die Risikoerhöhung gemeldet, sieht die Sache anders aus.
Eine Bauwesenversicherung würde ja aber auch keine Schäden an
der Altbausubstanz übernehmen, oder?
Das hängt vom Schaden ab. Eine Bauwesenversicherung deckt nicht alle schäden ab, die einem Gebäude „passieren“ können.
Also muss der Eigentümer nun einfach hoffen, dass in der Zeit
nichts passiert?
Oder sich richtig versichern.
Eine Privathaftpflicht und die Bauherrenhaftpflicht kämen ja
bei einem Brand auch nicht für Schäden am Haus auf.
Nein.
Haftet ein Versicherugnsvertreter für falsche Beratung oder
Wenn man ihm die Falschberatung nachweisen kann, haftet er.
ist der Versicherungsnehmer selbst schuld, wenn er sich darauf
verlässt?
Das kann amn so generell nicht sagen, aber gewisse Sorgfaltspflichten hat auch ein Versicherungsnehmer.
Was bliebe dem Häuslebesitzer denn dann übrig an
Versicherungen?
Hi Miri,
siehe Nordlichts erste Antwort: wichtig ist die Meldung beim Versicherer über den Leerstand!
Diese Änderung in der Nutzung des Gebäudes ist als Gefahrerhöhung zu werten… und am Ende könnte die Leistungspflicht des VR entfallen (gerade bei Gefahrerhöhrung eine sehr wahrscheinliche Konsequenz).
Melde es einfach der Gesellschaft. Möglicherweise erhöht sich die Jahresprämie um 56,30 EUR, aber das sollte dann kein Problem sein. Mit etwas Glück nehmen ie es auch nur zur Kenntis und alles ist schön.