Mahn/Vollstreckungsbescheid?

Wenn ich vorhabe jemandem einen Mahnbescheid zu schicken dann hat er 2 Wochen Zeit sich zu rechtferigen wenn er die Klage für unangemessen hält. Wenn diese 2 Wochen vorbei sind kann ich als Kläger den Vollstreckungsbescheid einreichen. Der ist dann unanfechtbar !!! Ist das richtig? Wenn also diese 2 Wochen vorbei sind ohne eine Reaktion des Schuldigers ist es rechtlich das er mir das Geld schuldet? Ohne Zweifel??

Was ist denn wenn derjenige in den 2 Wochen nicht zu erreichen ist?

Wenn ich vorhabe jemandem einen Mahnbescheid zu schicken dann
hat er 2 Wochen Zeit sich zu rechtferigen wenn er die Klage
für unangemessen hält. Wenn diese 2 Wochen vorbei sind kann
ich als Kläger den Vollstreckungsbescheid einreichen. Der ist
dann unanfechtbar !!! Ist das richtig? Wenn also diese 2
Wochen vorbei sind ohne eine Reaktion des Schuldigers ist es
rechtlich das er mir das Geld schuldet? Ohne Zweifel??

Ja.

Was ist denn wenn derjenige in den 2 Wochen nicht zu erreichen
ist?

Wenn er nachweisen kann, dass er z.B. in Urlaub war und er Widerspruch einlegt, wird dieser als Widerspruch gegen den bereits verfügten Vollstreckungsbescheid behandelt.

Gruß
Tanja

Wenn jemand einen Mahnbescheid bekommt, hat er ab Zugang 2 Wochen Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Vom Gericht bekommt der Antragsteller über den Zugang des MB beim Antragsgegner Bescheid. Nachdem der MB dem Antragsgegner 2 Wochen und einen Tag vorliegt und er keinen Widerspruch eingelegt hat, kann der Antragsteller den Erlaß eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Mit Zugang des Vollstreckungsbescheides hat der Antragsgegner wieder 2 Wochen Zeit gegen diesen Einspruch einzulegen. Das Datum des Zugangs des Vollstreckungsbescheides beim Antragsgegner bekommt der Antragsteller wieder vom Gericht mitgeteilt. Wenn diese weiteren 2 Wochen herum sind und kein Einspruch eingelegt wurde, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er ist dann ein Titel, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.

Viola

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Hi Zauberlehrling,

ich wüsste gerne worauf du hinaus willst. Geht es hier um berechtigte oder unberechtigte Forderungen? Im letzteren Falle mit anderen Worten: Ich behaupte jemand schuldet mir Geld und ziehe das bis zum Vollstreckungsbescheid durch. Steht mir das Geld dann tatsächlich zu? - War das deine eigentliche Frage?

Irgendwie will mir deine Formulierung nämlich nicht recht gefallen. Möglich ist aber auch, dass hier meine Fantasie wieder mit mir durchgegangen ist. Bitte klär mich doch mal auf.

Gruß

Dagmar

Es ist so…
Ich habe jemandem Geld geliehen schon ein paar tausend Mark war ein guter Freund (war…) jetzt hat er irgendwie Geldnöte hat sich ständig rausgeredet usw. deshalb bin ich jetzt satt.

Das Problem ist einfach das ich nicht in der Hand habe nur als Zeuge einen anderen Freund und ob das reicht ??

Gut da er kein reines gewissen hat hoffe ich darauf das er nicht auf die Idee kommt Widerspruch einzulegen !

Deshalb bin ich natürlich ein bischen hinterher wann das ganze amtlich ist!

Soweit alles klar??

Jepp, Zauberlehrling,

jetzt isses klar. Es geht also nicht um eine neue Methode der wundersamen Geldvermehrung.

Dann drücke ich dir mal die Daumen.

Gruß

Dagmar

HEHEHEHEH!!!
Das fass ích als Beleidigung auf!!!

So is es nun wirklich nicht!

Hi Zauberlehrling,

hast wohl die Hälfte nicht gelesen, wie?

  1. Habe ich zusammen mit meiner Frage bereits erwähnt, dass mein Gefühl mich täuschen kann. Meine Frage und auch der Grund der Frage sind m.E. eindeutig formuliert. Hier wäre eigentlich dein Einsatz gewesen, wenn du dich hättest aufregen wollen oder vielleicht müssen. Aber nix war.

  2. in meinem 2. posting habe ich geschrieben, dass ich jetzt das Problem verstanden habe. Im nächsten Satz kam das Daumen-drücken…

Bitte, wo ist die Beleidigung???

Ich wünsche dir jetzt einfach noch einen schönen Abend und damit meine ich, dass ich dir einen schönen Abend wünsche. Nicht mehr und nicht weniger. Jetzt alles klar?

Tschüssi

Dagmar