Ebay und Rechtschutz für anderen Benutzer ? ? ?

Hi zusammen,

nehmen wir mal an z.B ein Bekannter ist bei Ebay angemeldet und man selber nicht.

Der Bekannte gibt seine Account Daten und man kann also über Ihn Einkaufen.

Jetzt hat man z.B etwas bei Ebay ersteigert und fällt nun in die Situation das man den Verkäufer bei Ebay vor Gericht zerren muss zumindest einen Anwalt einschalten muss…

Zahlt die Rechtschutz in diesem Fall?

Hi zusammen,

Auch Hallo!

nehmen wir mal an z.B ein Bekannter ist bei Ebay angemeldet
und man selber nicht.

Der Bekannte gibt seine Account Daten und man kann also über
Ihn Einkaufen.

Damit verstösst er schon gegen die Ebay-Richtlinien!

Jetzt hat man z.B etwas bei Ebay ersteigert und fällt nun in
die Situation das man den Verkäufer bei Ebay vor Gericht
zerren muss zumindest einen Anwalt einschalten muss…

Zahlt die Rechtschutz in diesem Fall?

Nein. Weil der eigentliche angemeldete Ebay-Nutzer den rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Also muss der auch die Vertragserfüllung durchsetzen. Wenn er seine Daten weitergibt, ist es sein Problem, was unter sein Namen bestellt wird. Ein anderer Nutzer kann nicht wissen, wer hinter dem Kauf wirklich steckt.

LG
Andreas

Nein, der Grund ist, dass eine Versicherung nur für ihre Versicherungsnehmer zahlt; deine Ausführungen haben eher etwas mit der Begründerheit der Klage zu tun.

Levay

Hatte ich mir gedacht danke für die Infos

Um da nicht missverstanden zu werden: Natürlich ist hier denkabr, dass die Rechtsschutzversicherung das zahlt. Aber Kläger muss dann eben derjenige sein, der versichert ist.

Levay