Brauche dringend Tipps von euch:
Versicherungsnehmer X ist selbständig, aber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (KV). Ein Vertreter einer privaten KV berät X. Die Kosten für die private sind geringer und auch nicht abhängig vom Einkommen. X fragt bei der Beratung mehrmals nach der KV für seinen Sohn, der bisher über ihn in der gesetzlichen KV mitversichert ist. Der Vertreter rät, den Sohn künftig über die Mutter zu versichern. Die Mutter ist über ihren jetzigen Mann in einer gesetzlichen KV mitversichert. Dieses teilt X dem Vertreter auch mit, ebenso, dass der Versicherte („neue“ Mann) zur Zeit studiert und keine Information über dessen Einkommen vorliegt. Vertreter sagt, das sei alles kein Problem, die gesetzliche KV ist zur Aufnahme verpflichtet.
Die gesetzliche KV des Mannes lehnt jedoch die Aufnahme ab wegen zu geringen Einkommen des Mannes. X fragt bei dem Verteter nach, erst heisst es, das könne nicht sein. Der Vertreter erkundigt sich jedoch und stellt fest, dass die gesetzliche KV Recht hat.
Der Vertreter bietet an, den Sohn von X mit in die private KV zu nehmen und die Hälfte der Kosten zu tragen. Für X bedeutet das trotzdem, dass 60€/Monat fällig sind, d.h. 720€/Jahr, mindestens zwei Jahre lang, je nachdem, wann der Sohn von X eine Ausbildung beginnt und dann selbst versichert ist. X willigt trotz der Kosten ein.
Nach etwa einem halben Monat ab Versicherungsbeginn stellt X fest, dass die private KV den Sohn noch nicht mit aufgenommen hat. Rückfrage bei Vertreter, Antrag ist bei der privaten KV noch in Bearbeitung, Versicherungsschutz für den Sohn ist aber in Ordnung.
Weitere zwei Wochen später wird X von der Vertretung angerufen, die private KV muss noch Rücksprache mit einem Arzt des Sohnes halten, der sei aber zur Zeit im Urlaub. Die Vertretung rät X, vorsorglich bei der BKK der privaten KV einen Aufnahmeantrag zu stellen. Je nachdem, ob die private den Sohn aufnimmt oder nicht, kann dieser Antrag dann zurück gezogen werden.
Die BKK für den Sohn würde gut 132€ kosten, für ein Jahr will sich die Vertretung an diesen Kosten beteiligen.
Frage:
Kann X aufgrund der Fehlinformation vom Vertreter von der privaten KV zurücktreten, und wie sieht es aus, mit einer Rückkehr in die gesetzliche KV? Welche Gesetze und Paragraphen kommen hier zum tragen?
Meine Anfrage ist sehr dringend, entgegen der Aussage der Vertretung gegenüber X ist der Sohn zur Zeit scheinbar nicht krankenversichert.
stimmt, der Sohn ist momentan wohl tatsächlich nicht versichert!
Wenn ich nun alles richtig gelesen und verstanden habe, wäre der „neue“ Mann der Frau ja der Stiefvater des Sohnes. Hier ist eine Mitversicherung nur möglich, wenn der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt für das Kind bestreitet. Als Student und mit fast keinem Einkommen kann er dies schlecht leisten. Deswegen hat die Krankenkasse die Familienversicherung abgelehnt.
Für den Sohn kann nun bei der bisherigen Krankenkasse des „richtigen“ Vaters eine freiwillige Mitgliedschaft beantragt werden. Achtung: Dies geht nur, wenn seit dem Ende der Familienversicherung noch keine drei Monate vergangen sind!!!
Sind die drei Monate um, gibt’s in diesem Fall keine Chance für eine Rückkehr in die gesetzliche KV.
Das Problem sehe ich eher darin, dass die private KV den Vertrag wohl nicht gerne rückgängig machen möchte. Auch wenn nun quasi eine Doppelversicherung vorliegen würde (freiwillige Mitgliedschaft und private KV) hat sie hierfür dennoch keinen Grund. Eine freiwillige Mitgliedschaft begründet in der privaten KV kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Es steht natürlich frei, momentan beide Versicherungen zu zahlen und die private KV zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Ich hoffe, die Antwort hat geholfen. Wenn noch Fragen sind, einfach nochmal melden.
Meine Meinung dazu: Ich habe ja nichts gegen Versicherungsvertreter, aber dieser Fall ist keinesfalls ein Einzelfall. Gerade auf dem Gebiet der Familienversicherung gibt es Falschberatungen ohne Ende. Deshalb am besten VORHER auch bei der gesetzlichen KV selbst nachfragen und dem Vertreter keinen Glauben schenken!
danke schon einmal für die schnelle Antwort.
Das mit der Mitversicherung vom Stiefvater, überwiegenden Unterhalt und so, habe ich zwischenzeitlich auch erfahren.
Aber das hätte doch der Vetreter der PKV als „Fachmann“ wissen und mitteilen müssen. Und hier setzt die Frage an, ob dieses „nicht informieren“ ein Grund für eine fristlose Kündigung der PKV ist, vorausgesetzt, die GKV ist bereit, den bisher Versicherten wieder aufzunehmen.
Die Voraussetzung für den Abschluss der PKV war ja aus Sicht des Versicherungsnehmers eine problemlose Versicherung des Sohnes. Und hier hat der Vertreter ja gesagt, dass dieser ohne Probleme über die Mutter versichert werden kann. Also hat dieser eine klare Fehlinformation gegeben.
Wenn der Sohn jetzt als freiwilliges Mitglied bei einer GKV unterkommt, und sagen wir mal noch drei Jahre zur Schule geht, dann sind das gerade mal schlappe 4.777 € Mehrkosten für den Versicherungsnehmer.
Viel wichtiger: niemals eine Krankenversicherung kündigen, ohne VORHER die Annahme des Folgeversicherers SCHRIFTLICH vorliegen zu haben.
X hat hier ein mehr oder weniger großes Problem und sollte m. E. schnellstmöglich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Und mit dem offenbar einerseits ahnungslosen, andererseits wenig pflichtbewusstem Versicherungsvertreter sollte X überhaupt nicht mehr sprechen (allenfalls Schadenersatz fordern, aber das dann schriftlich).
eine Falschberatung verpflichtet definitiv zum Schadenersatz.
Wer genau dafür aufkommt, hängt zum einen von der Rechtsstsellung des Vertreters ab (wobei es sich wohl nicht um einen Makler handelt, soweit ich Dich richtig verstehe)…
… zum anderen aber von der Beweisbarkeit! Kannst Du Deine Behauptungen belegen?
Auch dir ein Dankeschön für die Antwort.
Ja, da hat X einen grossen Fehler gemacht, dass er nicht vorher vom Folgeversicherer eine Bestätigung abgewartet hat. Er hat sich hier auf die Aussage des „Fachmannes“ verlassen.
Da wird X dann nach etwa 20 Jahren das erste mal seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Also der Vertreter ist der Geschäftsführer einer grossen Agentur der Versicherung, ca. 10 Beschäftigte.
Und belegen, nein, da wird wohl Aussage gegen Aussage stehen, die „Beratung“ fand bei X zu Hause statt, ohne Zeugen. Leider.