Presserecht: Gegendarstellung

Hallo,

wenn eine Presseorgan eine Aussage über eine Person macht, hat diese ja ein Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung.

Gilt dieses Recht auch, wenn die Zeitung die Information nicht in eigenem Namen veröffentlicht hat, sondern wenn z. B. ein Politiker in einem Artikel über eine andere Partei ihr in beleidigen der Form Handlungsweisen unterstellt, die nachweislich unwahr sind?

Grüße
Carsten

Gilt dieses Recht auch, wenn die Zeitung die Information nicht
in eigenem Namen veröffentlicht hat, sondern wenn z. B. ein
Politiker in einem Artikel über eine andere Partei ihr in
beleidigen der Form Handlungsweisen unterstellt, die
nachweislich unwahr sind?

Kommt auf die Darstellung an. Ein üblicher Trick, verleumden zu können, ohne dass man Recht auf Gegendarstellung hat, ist zu schreiben: „xyz hält abc für einen Lügner“. ALlenfalls xyz hätte dann ein Recht auf Gegendarstellung, wenn er das nicht gesagt hat. Aber abc hat kein Recht auf Gegendarstellung.

Moin, Carsten,

wenn z. B. ein
Politiker in einem Artikel über eine andere Partei ihr in
beleidigen der Form Handlungsweisen unterstellt

dann berichtet die Zeitung, dass ein Politiker einer Partei Handlungsweisen in beleidigender Form unterstellt. Daran ist nichts verwerflich, das tun Zeitungen jeden Tag, 80 % der Zeitungsseiten bestehen aus Klatsch und Tratsch.

Nebenbei: Was versteht man unter der Handlungsweise einer Partei? Personen handeln, Parteien wohl kaum.

Gruß Ralf

Hallo,

Daran ist nichts verwerflich, das tun Zeitungen jeden Tag, 80 % der Zeitungsseiten bestehen aus Klatsch und Tratsch.

Unter bestimmten Umständen hat man aber ein gestztlich verbrieftes Anrecht auf Gegendarstellung. Danach frage ich.

Nebenbei: Was versteht man unter der Handlungsweise einer Partei?

Das was sie im Programm erklärt oder in der Realität tut.

Personen handeln, Parteien wohl kaum.

Wenn Personen im Namen und Auftrag der Partei handeln und die Partei dem nicht widerspricht, hats die Partei getan.

Grüße
Carsten

Hi Carsten,

Unter bestimmten Umständen hat man aber ein gestztlich
verbrieftes Anrecht auf Gegendarstellung. Danach frage ich.

nicht man, sondern der, über den die Zeitung Falsches/Unwahres/wasweißich verbreitet. Details sind in den Pressegesetzen der Länder geregelt.

Wenn Personen im Namen und Auftrag der Partei handeln und die
Partei dem nicht widerspricht, hats die Partei getan.

Mag sein, nützt aber nichts. Eine Partei wird keine Gegendarstellung durchsetzen können, weil ein Politiker schwätzt. Oder kann man Parteien in ihrer Ehre verletzen?

Ich vermute mal, der einzig beachtenswerte Fall, wo die Partei als juristische Person handelt, ist die Strafzahlung wegen scharzer Kassen. Da tritt sie tatsächlich für die Herren Kanther und Co ein :smile:

Gruß Ralf