Tranportschaden und Versandkosten bei Nachlieferun

Hallo!

Angenommen man hat Online Ware bei einem Händler bestellt. Die Ware war versichert!
Nun hat man einen verdeckten Transportschaden am nächsten Tag festgestellt und das sofort dem Händler per E-Mail mitgeteilt.
Der Händler wäre bereit die defekten Teile umsonst nachzuliefern, man müsste aber die dadurch entstanden Transportkosten selbst tragen.

Das ist doch nicht rechtens, oder? So wie ich das sehe muss der Händler auch die Transportkosen der Ersatzware tragen. Oder sehe ich das falsch?

Wie kann der Käufer zu seinem Recht kommen ohne groß den Anwalt einschalten zu müssen. Schließlich wären es ja nur 6-7 € Versandkosen.

mfg
phobos

Hallo!

Angenommen man hat Online Ware bei einem Händler bestellt. Die
Ware war versichert!
Nun hat man einen verdeckten Transportschaden am nächsten Tag
festgestellt und das sofort dem Händler per E-Mail mitgeteilt.
Der Händler wäre bereit die defekten Teile umsonst
nachzuliefern, man müsste aber die dadurch entstanden
Transportkosten selbst tragen.

Nein bei Verträgen von Händlern und privaten Personen trägt nur der Händler das Versandrisiko. Ob es sind um einen Transportschaden handelt oder um einen Garantiefall ist unerheblich. Beides hat der Händler zu tragen. Transportschaden hat dann gegebenfalls der Händler mit dem Transportunternehmen zu regeln.

Das ist doch nicht rechtens, oder? So wie ich das sehe muss
der Händler auch die Transportkosen der Ersatzware tragen.
Oder sehe ich das falsch?

Ja er muss die Transportkosten für die Ersatzlieferung tragen.
Er kann höchstens bei in Anspruchnahme der Rücksendung durch den Kunden innerhalb der Wiederrspruchsfrist bei einem Warenwert unter 40,- die Kosten für die Rücksendung dem Kunden auferlegen, muss dies aber in der Wiederrufsbelehrung erklären.
Bei defekter Ware oder Transportschäden kann er das nicht.

Wie kann der Käufer zu seinem Recht kommen ohne groß den
Anwalt einschalten zu müssen. Schließlich wären es ja nur 6-7
€ Versandkosen.

Am bessten sollte man die Rückgabe der Ware androhen. So würde der Händler die Ware zurückbekommen, nur Kosten haben ohne was verkauft zu haben.
Anderseits oder zusätzlich kann man mit der Verbraucherzentrale drohen. Ansonsten bleibt nur der Weg zum Rechtanwalt.

Beachtet werden sollte die Rückgabefrist wenn man es zurückgeben will.