HI
Tom ist stinke sauer auf einen Elektromarkt der auch noch die Nr.1 in Kundenzufriedenheit sein soll.
So Tom hat sich am 18.09.07 ein TomTom One XL gekauft nun wollte er es am 04.10.07 umtauschen weil es kein GPS-Signal empfängt und die ganze Zeit abstürzt. Er ist noch an anderen Dingen unzufrieden, der Support von TomTom reagiert nicht, die Verkehrsinfo-Testversion ist nach einer senatioellen Sekunde abgelaufen (wow), das Karten Material ist ca 5. Jahre alt wurde nirgends daruf hingewiesen (der halbe Ort von Tom fehlt).
Der Mitarbeiter hat zu Tom gesagt: " Wir können es nur zurück schicken zu der Repartur die zwei Wochen Rückgaberecht sind abgelaufen(??)" Tom braucht aber am 5.10.07 das Navi, beruflich ! Das absolute Freche war: " Sie könns ja wider mitnhemen wenns sie es morgen brauchen." HAHA. Tom hat nun das TomTom einschicken lassen und das dauert min. 3 Wochen was bleibt im anderes übrig…
Nun will Tom den Kaufvertrag auflösen und will eine Schadenserstazforderung, da ihm 3 Wochen keine Navi zu Verfügung steht. Ist dies möglich ? Wenn ja was für Forderungen kann er geltend machen ?
Danke euch mal
Grüssle Tom alias dan
HI
Tom ist stinke sauer auf einen Elektromarkt der auch noch die
Nr.1 in Kundenzufriedenheit sein soll.
So Tom hat sich am 18.09.07 ein TomTom One XL gekauft nun
wollte er es am 04.10.07 umtauschen weil es kein GPS-Signal
empfängt und die ganze Zeit abstürzt.
Er ist noch an anderen
Dingen unzufrieden, der Support von TomTom reagiert nicht, die
Verkehrsinfo-Testversion ist nach einer senatioellen Sekunde
abgelaufen (wow), das Karten Material ist ca 5. Jahre alt
wurde nirgends daruf hingewiesen (der halbe Ort von Tom
fehlt).
Grundsätzlich muss der Verkäufer auf nichts besonders hinweisen wenn das Produkt altes Kartenmaterial benutz. Er darf nur keine Falschen Antworten geben oder Versprechnungen machen, die sich dann als nicht wahr herausstellen. Sollte er falsche Angaben gemacht haben ist eine Wandlung(Rückgabe oder Umtausch in ein anderes Produkt) oder Nachbesserung möglich. Tom Tom bietet „TomTom Map Share™-Technologie
Sie können Ihre Karten jederzeit ergänzen, aktualisieren oder individualisieren und sich die Änderungen anderer Nutzer täglich herunterladen.“ auf Ihrer Homepage an. Tom Tom One ist relativ neu. Sollte man sich eventuell mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Die können genaue Auskunkt über den Stand der Daten geben.
Der Mitarbeiter hat zu Tom gesagt: " Wir können es nur zurück
schicken zu der Repartur die zwei Wochen Rückgaberecht sind
abgelaufen(??)"
Es gibt grundsätzlich kein Rückgaberecht außer es steht in den AGBs, im Vertrag oder wurde anderweitig vereinbart. Zeuge sollte vorhanden sein oder schriftlich auf Rechnung vermerkt sein.
Tom braucht aber am 5.10.07 das Navi,
beruflich ! Das absolute Freche war: " Sie könns ja wider
mitnhemen wenns sie es morgen brauchen." HAHA. Tom hat nun das
TomTom einschicken lassen und das dauert min. 3 Wochen was
bleibt im anderes übrig…
Grundsätzlich hat der Kunde laut Sachmangelhaftung das Recht bereits beim ersten Defekt:
- Wandlung (Geld gegen Ware also Rückgänigmachnung)
- Nachbesserung ( Reperatur oder Lieferung eines gleichwertigen Geräts)
zusätzlich hat er dach Recht Schadensersatz zu verlangen, wobei ein Schaden auch wirklich entstanden sein muss.( Hier höchtens Fahrtkosten zum Händler wegen dem Umtausch und einen Straßenkarte denke ich)
Grundsätzlich darf der Händler gegen die Wahl des Käufers entscheiden wenn eines der Optionen nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht Vertretbar ist.
Nun will Tom den Kaufvertrag auflösen und will eine
Schadenserstazforderung, da ihm 3 Wochen keine Navi zu
Verfügung steht. Ist dies möglich ? Wenn ja was für
Forderungen kann er geltend machen ?
ein abgeschlossener Kaufvertrag kann nicht ohne weiteres aufgelöst werden. Möglich ist grundsätzlich die Wandlung wie oben beschrieben.
Danke euch mal
Grüssle Tom alias dan
Falsch
Hallo,
Grundsätzlich hat der Kunde laut Sachmangelhaftung das Recht
bereits beim ersten Defekt:
- Wandlung (Geld gegen Ware also Rückgänigmachnung)
Falsch.
- Nachbesserung ( Reperatur oder Lieferung eines
gleichwertigen Geräts)
Richtig.
Oder hast Du Quellen, die Aussage 1 belegen?
Gruß
S.J.