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Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Hundebiß



Hallo,

ist es nach einem Hundebiß nötig, Anzeige zu erstatten, um vom Hundehalter oder seiner Versicherung Anspruch auf Schadensersatz für die Kleidung oder auf Schmerzensgeld geltend zu machen?

Wird das in der Regel von den Privathaftpflichtversicherungen abgedeckt, oder muß für sowas eine spezielle (freiwillige) Hundehaftpflicht abgeschlossen werden?
Vorausgesetzt, der Hundehalter ist versichert: wird die Versicherung einspringen, wenn sowohl Hundehalter als auch Geschädigter sich über den Vorfall einig sind? Es sei vorausgesetzt, daß ein entsprechendes medizinisches Gutachten vorhanden ist (z.B. Ambulanz).

Oder ist zu erwarten, daß die Versicherung versuchen wird, alle Ansprüche abzuwehren und höchstens zahlungswillig ist, nachdem Anzeige erstattet wurde? Oder muß gar ein Gerichtsverfahren samt Anwalt angestrengt werden (was wegen des zu erwartenden Betrages wohl nicht rentiert)?

Wäre also eine polizeiliche Anzeige anzuraten? Oder wird das schwerere negative Konsequenzen für den Halter haben? (Neben der rein rechtlichen Situation gibt es ja auch noch soziale Aspekte, z.B. Frieden in der Nachbarschaft.)

Viele Grüße
Winter
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Re: Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Hundebiß


Hallo,

die meisten der Fragen sind wohl im Brett Versicherungsrecht am Besten aufgehoben.

Eine "Anzeige" brauchst ist nicht nötig. Die wäre im wesentlichen nur dazu, um dafür zu sorgen, dass eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Ich gehe davon aus, dass das hier nicht vorliegt.

Hier geht es, genau wie z.B. bei einem Verkehrsunfall nur um zivilrechtliche Ansprüche zwischen dem vermeintlichen Verursacher und dem vermeintlichen Schädiger bzw. den Versicherungen.

Wenn man weiss, wo der Schädiger versichert ist, wäre es sicherlich eine Massnahme, die Versicherung mal anzurufen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Re^2: Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Hundebiß


Hall,
danke. Obwohl man die Ich-Form im Forum nicht verwenden soll, sage ich jetzt trotzdem mal: ich erkläre die Frage für abgeschlossen, weitere Antworten sind daher nicht notwendig.

Viele Grüße
Winter

Re: Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Hundebiß


Hallo,
Vorausgesetzt, der Hundehalter ist versichert: wird die
Versicherung einspringen, wenn sowohl Hundehalter als auch
Geschädigter sich über den Vorfall einig sind?

Vorsicht: Wenn der Hundehalter die Schadenersatzansprüche des Anspruchstellers von sich aus anerkennt, kann er u.U. seinen Versicherungsschutz einbüßen. Man muss der Versicherung die Gelegenheit geben, die Berechtigung des Ersatzanspruchs zu prüfen und ggf. auch zu verneinen, wenn der Versicherungsnehmer ihr dieses Möglichkeit durch vorzeitige Anerkennung nimmt, ist sie (je nach Versicherungsbedingungen) von der Leistung frei.

Also das Schreiben des Anspruchstellers, in dem er seine Ansprüche stellt, an die Versicherung weiterleiten, fertig. Aber nichts vorzeitig anerkennen, bzw. wenn man dem Gebissenen den Schadenersatz schon zugesagt hat, das nicht auch noch der Versicherung mitteilen. Sollte die Versicherung nicht leisten, kann man seine Zusage ja immer noch aus eigener Tasche erfüllen.

Grüße
Sebastian

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