Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Hundebiß
Von: , Frage gestellt am Do, 4. Okt 2007
Hallo,
ist es nach einem Hundebiß nötig, Anzeige zu erstatten, um vom Hundehalter oder seiner Versicherung Anspruch auf Schadensersatz für die Kleidung oder auf Schmerzensgeld geltend zu machen?
Wird das in der Regel von den Privathaftpflichtversicherungen abgedeckt, oder muß für sowas eine spezielle (freiwillige) Hundehaftpflicht abgeschlossen werden?
Vorausgesetzt, der Hundehalter ist versichert: wird die Versicherung einspringen, wenn sowohl Hundehalter als auch Geschädigter sich über den Vorfall einig sind? Es sei vorausgesetzt, daß ein entsprechendes medizinisches Gutachten vorhanden ist (z.B. Ambulanz).
Oder ist zu erwarten, daß die Versicherung versuchen wird, alle Ansprüche abzuwehren und höchstens zahlungswillig ist, nachdem Anzeige erstattet wurde? Oder muß gar ein Gerichtsverfahren samt Anwalt angestrengt werden (was wegen des zu erwartenden Betrages wohl nicht rentiert)?
Wäre also eine polizeiliche Anzeige anzuraten? Oder wird das schwerere negative Konsequenzen für den Halter haben? (Neben der rein rechtlichen Situation gibt es ja auch noch soziale Aspekte, z.B. Frieden in der Nachbarschaft.)
Viele Grüße
Winter
