Hallo,
die strafrechtliche Verantwortung ist immer persönlich. Wie wäre es wenn ein Ausländer straffällig wird und er zusammen mit seiner hier lebenden Familie abgeschoben wird? Könnte man da nicht behaupten, dass in diesem Falle durch die Abschiebung der ganzen Familie die strafrechtliche Verantwortung indirekt die ganze Familie betrifft und somit die Abschiebung der ganzen Familie rechtwirdig ist? Wenn ein ausländischer Vater in Deutschland straffällig wird, und er abgeschoben wird, wird dann die gesamte - im Zuge der Familienzusammenführung - in Deutschland lebende Familie auch abgeschoben?
Viele Grüße
Martin Unterholzner
Moin, Martin,
Wie wäre es wenn ein Ausländer straffällig wird
das ist der Anfang einer Frage
und er zusammen
mit seiner hier lebenden Familie abgeschoben wird?
Was heißt hier wenn? Wird er oder wird er nicht?
Könnte man da nicht behaupten, dass in diesem Falle durch die
Abschiebung der ganzen Familie die strafrechtliche Verantwortung
indirekt die ganze Familie betrifft und somit die Abschiebung der
ganzen Familie rechtwirdig ist?
Behaupten kann man viel. Was möchtest Du denn wissen?
Wenn ein ausländischer Vater
in Deutschland straffällig wird, und er abgeschoben wird, wird
dann die gesamte - im Zuge der Familienzusammenführung - in
Deutschland lebende Familie auch abgeschoben?
Nein. Das Bleiberecht - oder welches Recht da zutreffen mag - ist an eine Person gebunden, nicht an eine Familie.
Gruß Ralf