Auslandsunterhalt von österreichischer Seite

Hallo liebe wer-weiss-was-Gemeinde!!!

Folgendes Problem: Ehepaar, er Österreicher, sie Deutsche, 2 eheliche Kinder (heute 7 + 6) trennt sich. Er geht zurück nach Österreich, Kinder bleiben mit der Mutter in Deutschland.
Vater zahlt nicht einen Cent Unterhalt für die Kinder. Arbeitet nicht, lebt scheinbar von Sozialhilfe.
Mutter bekommt Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt.
Nun wird die Mutter wieder heiraten. Daß deutsche Jugendamt stellt die Zahlungen ein.
Der leibliche Vater, ist doch nach wie vor unterhaltspflichtig, oder?
Und jetzt die Frage: Kann es sein, daß die Mutter für die Kinder gar keinen Unterhalt mehr bekommt?
Der Erzeuger wird höchstwahrscheinlich nicht mehr arbeiten und falls doch, muß er erst mal jede Menge Unterhalts-Vorschuß-Schulden, Mahnkosten etc. zurückzahlen.
Ist es möglich, über den österreichischen Staat an Unterhalt zu kommen?
Danke im Voraus
Gruß
Sabine

Hallo Sabine,

  1. Der Kindesvater ist nach wie vor unterhaltspflichtig

  2. sollte der unterhaltspflichtige Kindsvater derzeit von Sozialhilfe leben, hat man keine Möglichkeit, an Kindesunterhalt zu kommen.
    Wo nix is, kann man nix holen.

Wenn man einen Titel hat (ich gehe davon aus, dass die UVG-Kasse einen hat, bitte mal nachfragen) kann man zwar in Österreich exekutieren, ist kein grosses Problem, aber wie oben schon geschrieben, wo nix is, kann auch der Exekutor nix holen.

  1. Man sollte sich beim derzeitigen Jugendamt über den Beistand weiter in dieser Sache unterstützen lassen, die haben in diesen Sachen zumeist mehr Ahnung als Rechtsanwälte und in einem grenznahen Jugendamt gehören diese grenzüberschreitenden Sachen zur Tagesordnung.

Sollte der Kindsvater arbeiten und geht tatsächlich über den Exekutor / Beistand beim Jugendamt Unterhalt ein, ist der laufende Unterhalt grundsätzlich vorrangig vor dem Rückforderungsanspruch der UVG-Stelle.
Erst kommt der Unterhalt der Kinder, dann erst die UVG-Kasse…

ABER: wie schon oben geschrieben: wo nix ist, kann keiner was holen, es ist in vielen Fällen so, dass Kinder nach der UVG-Zeit überhaupt gar keinen Unterhalt mehr bekommen.

Damit stellt sich hier erstmal die Frage, ob man wirklich so dringen heiraten muss… oder ob man nicht warten kann bis die 6 Jahre Gewährungsdauer des UVG vorbei sind.

grüsse
dragonkidd

Hallo!

Folgendes Problem: Ehepaar, er Österreicher, sie Deutsche, 2
eheliche Kinder (heute 7 + 6) trennt sich. Er geht zurück nach
Österreich, Kinder bleiben mit der Mutter in Deutschland.

Dann gilt also nach dem Unterhaltsstatutübereinkommen deutsches Unterhaltsrecht.

Vater zahlt nicht einen Cent Unterhalt für die Kinder.
Arbeitet nicht, lebt scheinbar von Sozialhilfe.
Mutter bekommt Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt.
Nun wird die Mutter wieder heiraten. Daß deutsche Jugendamt
stellt die Zahlungen ein.
Der leibliche Vater, ist doch nach wie vor
unterhaltspflichtig, oder?

Ja sicher, soweit dies nach deutschem Recht der Fall ist. Das hängt vermutlich durchaus auch davon ab, warum der Vater Sozialhilfe erhält.

Und jetzt die Frage: Kann es sein, daß die Mutter für die
Kinder gar keinen Unterhalt mehr bekommt?

Grundsätzlich steht den Kindern (nach deutschem Recht) ein Unterhaltsanspruch zu.

Der Erzeuger wird höchstwahrscheinlich nicht mehr arbeiten und
falls doch, muß er erst mal jede Menge
Unterhalts-Vorschuß-Schulden, Mahnkosten etc. zurückzahlen.
Ist es möglich, über den österreichischen Staat an Unterhalt
zu kommen?

Da bin ich mir zwar jetzt nicht auswendig sicher, soweit ich aber weiß, geht da nach dem österreichische Unterhaltsvorschussgesetz nichts.

Gruß
Tom

Hallo!

  1. Der Kindesvater ist nach wie vor unterhaltspflichtig

Im Prinzip ja.

  1. sollte der unterhaltspflichtige Kindsvater derzeit von
    Sozialhilfe leben, hat man keine Möglichkeit, an
    Kindesunterhalt zu kommen.
    Wo nix is, kann man nix holen.

Stimmt schon irgendwie, allerdings kann auch schon mal der Unterhaltsanspruch entfallen.

  1. Man sollte sich beim derzeitigen Jugendamt über den
    Beistand weiter in dieser Sache unterstützen lassen, die haben
    in diesen Sachen zumeist mehr Ahnung als Rechtsanwälte

Ich weiß zwar, dass Rechtsanwälte böse und ahnungslose Geldräuber sind, und sich daher in solchen Sachen niemand vertreten lassen muss, aber ich denke kaum, dass ein deutsches Jugendamt die Rechtsvertretung vor einem österreichischen Gericht übernehmen wird. Zulässig wäre es (nach österreichischem Recht) schon. Man kann im Übrigen Exekutionsanträge mündlich zu Protokoll geben wenn man will - es geht daher durchaus auch ohne Anwalt.

Damit stellt sich hier erstmal die Frage, ob man wirklich so
dringen heiraten muss… oder ob man nicht warten kann bis
die 6 Jahre Gewährungsdauer des UVG vorbei sind.

Ja das könnte man sich überlegen.

Gruß
Tom