Hallo zusammen,
im § 153 I 2 StPO findet sind folgende Formulierung: „Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist“.
Sind hiermit lediglich die Qualifikationstatbestände gemeint?
Gruss akkon
Hallo zusammen,
im § 153 I 2 StPO findet sind folgende Formulierung: „Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist“.
Sind hiermit lediglich die Qualifikationstatbestände gemeint?
Gruss akkon
Ja. Nicht anwendbar ist die Vorschrift z.B. bei § 244 StGB, wohl aber bei § 243 StGB, denn erstere ist eine Qualifikation (die aus dem Delikt aber eben kein Verbrechen macht), letztere nur eine Strafzumessungsregel.
Levay