Meisterbetrieb

Z.B. Jemand ist Handwerksmeister, aber nicht in der Handwerksrolle eingetragen.

Wie weit kann dieser Handwerksmeister mit einer öffentlichen Aussage, zB im Internet gehen um seinen Kunden mitzuteilen, welche Qualifikation er hat:

Wäre „Meisterbetrieb“ schon durch die Handwerksrolle geschützt?
Kann er sich „Handwerksmeister“ nennen, oder gibt es da schon Probleme?

Welche Folgen kann es haben, bei Verstößen?

Gruß Franz

Hallo, da würde ich mich an die Handwerkskammer meines Vertrauens wenden (also jene die deinem Betreib am nächsten kommt). denn die wären es auch, die dich ggf. abmahnen würde.
Ich vermute mal, dass du was Handwerksnahes (ohne Meisterzwang, ich glaub zB. Laminatverleger ist sowas) in einen etwas anderen Bereich machst als, was du gelernt hast (also bist du zB. nicht Tischler- der verwandt wäre- sondern Maurer). Das könnte dann durchaus Probleme geben, denn auch wenn du es Laminatveregebetrieb Franz Maurermeister nennst, könnte es dann auch wieder Probleme mit deiner berusspezifischen Kammer geben, denn so wärst du zugleich Maurermeisterbetrieb und damit eben was für die Rolle.
Leichter ist es vermutlich den Meister etwas spielerisch in der Werbung einzusetzen („aus Meisterhand“ oder „Meister Fritz kommt geflitzt“ ), aber wie gesagt, dazu solltest du die passende Kammer befragen.
Gruß Susanne
Gruß Susanne

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