Nebenkostenabrechnung

Der Ehemann ist im Mai diesen Jahres aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Seit Januar besteht die Familie aus 5 „Mitgliedern“. Die Ehefrau hat jetzt die Nebenkostenabrechnung erhalten und möchte selbstverständlich dass der Ehemann sich an den in 2006 angefallenen Kosten beteiligt. Sie ist der Meinung das der Ehemann die Hälfte der Kosten zu tragen hat. Ist dies so oder wird hier (im Gegensatz zum Hausrat) für jede Person extra berechnet (also jeweils 1/5tel)?

Danke im Voraus
Tobi@s

Soweit nicht besondere Umstände gegeben sind, die du uns hier nicht mitgeteilt hast, dürfte gelten:

Es besteht kein Ausgleichsanspruch. Als einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage wäre nämlich § 426 BGB zu sehen, und während einer intakten Ehe überlagert die eheliche Lebensgemeinschaft das Gesamtschuldverhältnis (wenn überhaupt eines besteht); es handelt sich insofern um eine andere Bestimmung i.S.v. § 426 Abs. 1 BGB.

Levay

Dem Vermieter gegenüber ist zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet, wer den Mietvertrag abgeschlossen und darin die Erstattung der Nebenkosten mit dem Vermieter vereinbart hat. Haben mehrere Personen, zum Beispiel ein Ehepaar, den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, so kann der Vermieter von jedem Mitmieter die Zahlung der gesamten Nebenkosten verlangen.

Verlangt der Vermieter die Zahlung der gesamten Nebenkosten von einer Ehefrau, die den Mietvertrag gemeinsam mit ihrem Ehemann abgeschlossen hat, so kann die Ehefrau von dem Ehemann verlangen, dass er ihr die dafür erforderlichen Mittel im Rahmen seiner Unterhaltspflicht ganz oder teilweise zur Verfügung stellt. Es muss also zunächst geklärt werden, ob und in welcher Höhe der Ehemann der Ehefrau gegenüber zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist.

Die Verpflichtung von Personen, die in der Mietwohnung leben, aber nicht Mieter sind, sich an den Nebenkosten zu beteiligen, kann im Rahmen einer zwischen diesen Personen und dem Mieter getroffenen Vereinbarung begründet werden.