Widerspruch gegen Urteil abgeschmettert ?

Hallo!
Kürzlich las ich in einem Forum,daß die meisten Amtsgerichte Widersprüche gegen Urteile abschmettern, in denen es um Streitwerte von weniger als 1500€ ging. Hintergrund sei, daß damit die Überlastung höherer Instanzen mit solchen „Kleinkram-Verfahren“ vermieden werden soll. Weiß jemand,ob das stimmt ?

Marco

Hallo,

Kürzlich las ich in einem Forum,daß die meisten Amtsgerichte
Widersprüche gegen Urteile abschmettern, in denen es um
Streitwerte von weniger als 1500€ ging.

Da sieht man mal wieder was teilweise für ein Mist in Internetforen verzapft wird. Es gibt überhaupt keine Widersprüche gegen Urteile. Was es gibt, ist die Berufung, wobei es eine wertmäßige Berufungsgrenze gibt. Für die Berufung gegen ein AG-Urteil ist dann das LG zuständig. Und ja, auch bei knapper Überschreitung der Berufungsgrenze gibt es durchaus abweichende Urteile. Allerdings ist eine Berufung keine Garantie für ein abweichendes Urteil, und so kommt es - unabhängig vom Wert - recht häufig vor, dass ein Urteil auch in der Berufung bestätigt wird.

Gruß vom Wiz