Hallo Experten,
hier ein kniffliger Fall - vielleicht kann uns hier jemand einen Rat geben.
Wir haben im Dezember 06 ein Haus gekauft, im Juni 07 bezogen.
Im August 07 stand der Keller das erste Mal unter Wasser nach Regenfällen.
Im Kaufvertrag wird im Haftungsausschuss eindeutig auf die Tatsache hingewiesen, dass sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Im August führte der Rhein jedoch kein Hochwasser - es regnete nur etwas stärker.
Wir haben mehrfach nach dem Zustand des Kellers gefragt. Immer wieder wurde uns gesagt, er sei nie feucht gewesen!
Wir haben Ursachenforschung betrieben und nach Entfernen der Holzvertäfelung typische Salzausblühungen, Schimmelbildung und Löcher in den Kelleraußenwänden entdeckt. In der Hofeinfahrt genau über der bewussten Stelle im Keller sind Silikonfugen in den Pflastersteinen!! (die haben wir vorher nicht bemerkt, oder sie wurden erst nach Abschluss des Kaufvertrages angebracht …)
Mit mehreren Schreiben haben wir nun versucht, die nachträgliche Isolierung des Kellers durch den Vorbesitzer zu bekommen. Quasi einen Ersatz des Schadens. Die weigern sich munter und berufen sich immer wieder auf den Haftungsausschuss.
Mittlerweile war ein Gutachter der Bank im Haus. Das Gutachten war erschreckend. Wir haben jetzt schon mehr bezahlt, als das Haus wert ist und eine Sanierung würde sich wohl nicht lohnen. (CO2-Gebäudesanierung)
Nun haben wir ein Urteil des BGH über einen Rücktritt vom Kaufvertrag entdeckt (ähnlicher Fall).
Wir können anhand des Zustandes des Kellers sowie der Silikonfugen eindeutig eine Arglist nachweisen. Somit könnten wir theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn das nicht geht, gibt es die Möglichkeit, die Differenz des zuviel gezahlten Kaufpreises zurück zu fordern?
Wer hatte vielleicht mal einen ähnlichen Fall?
Bei aller Liebe, aber finanziell ruinieren wollten wir uns nicht.
Achja - wir hatten bis dato keine Rechtsschutzversicherung (sonst würden nicht fragen
)
Danke im voraus und LG
Tibas