Rücktritt vom Kaufvertrag / Immobilie

Hallo Experten,

hier ein kniffliger Fall - vielleicht kann uns hier jemand einen Rat geben.

Wir haben im Dezember 06 ein Haus gekauft, im Juni 07 bezogen.
Im August 07 stand der Keller das erste Mal unter Wasser nach Regenfällen.

Im Kaufvertrag wird im Haftungsausschuss eindeutig auf die Tatsache hingewiesen, dass sich das Haus in einem Hochwassergebiet befindet und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Im August führte der Rhein jedoch kein Hochwasser - es regnete nur etwas stärker.
Wir haben mehrfach nach dem Zustand des Kellers gefragt. Immer wieder wurde uns gesagt, er sei nie feucht gewesen!

Wir haben Ursachenforschung betrieben und nach Entfernen der Holzvertäfelung typische Salzausblühungen, Schimmelbildung und Löcher in den Kelleraußenwänden entdeckt. In der Hofeinfahrt genau über der bewussten Stelle im Keller sind Silikonfugen in den Pflastersteinen!! (die haben wir vorher nicht bemerkt, oder sie wurden erst nach Abschluss des Kaufvertrages angebracht …)

Mit mehreren Schreiben haben wir nun versucht, die nachträgliche Isolierung des Kellers durch den Vorbesitzer zu bekommen. Quasi einen Ersatz des Schadens. Die weigern sich munter und berufen sich immer wieder auf den Haftungsausschuss.

Mittlerweile war ein Gutachter der Bank im Haus. Das Gutachten war erschreckend. Wir haben jetzt schon mehr bezahlt, als das Haus wert ist und eine Sanierung würde sich wohl nicht lohnen. (CO2-Gebäudesanierung)

Nun haben wir ein Urteil des BGH über einen Rücktritt vom Kaufvertrag entdeckt (ähnlicher Fall).

Wir können anhand des Zustandes des Kellers sowie der Silikonfugen eindeutig eine Arglist nachweisen. Somit könnten wir theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn das nicht geht, gibt es die Möglichkeit, die Differenz des zuviel gezahlten Kaufpreises zurück zu fordern?

Wer hatte vielleicht mal einen ähnlichen Fall?

Bei aller Liebe, aber finanziell ruinieren wollten wir uns nicht.

Achja - wir hatten bis dato keine Rechtsschutzversicherung (sonst würden nicht fragen :smile:)

Danke im voraus und LG
Tibas

Das Jahr hat 12 Monate
Hallo,

Im Kaufvertrag wird im Haftungsausschuss eindeutig auf die
Tatsache hingewiesen, dass sich das Haus in einem
Hochwassergebiet befindet und jegliche Gewährleistung
ausgeschlossen ist. Im August führte der Rhein jedoch kein
Hochwasser - es regnete nur etwas stärker.

Hochwasser wird in ganzjährlich erfasst. Das Jahr hat 12 Monate. Vorher sich über alle Eventualitäten klar werden.

Christian

es geht ja nicht darum, dass der keller durch ein nach der vertragsabschluss aufgetretenes hochwasser beschädigt wurde, sondern darum, dass wohl behauptet wurde, der keller sei nie feucht gewesen; was sich aber dann als lüge herausgestellt hat.
es wurde also ein schwerwiegender mangel verschwiegen der den wert des hauses erheblich mindert.
ich würd jetzt als laie einfach darauf tippen, dass das nicht rechtmäßig ist.

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Nun mal ehrlich
Hallo,

Erstens es geht doch darum nachzuweisen, dass die Feuchtigekeit als Erdfeuchte in das Haus eingedrungen ist.

Zweitens kann man erwarten, dass ein normalgebildeter Durchschittsmensch [Formulierung lt. BGH] in der Lage ist einzuschätzen und zu beurteilen, dass ein Gebäude, welches sich im Hochwassergebiet befindet [und man darauf hingewisen wird] auch durch Überflutung feucht werden kann.

Nunmehr ist eine Feuchtigekeit im Haus [aus Bodenfeuchte oder aus Überflutung]. Wie war die Aussage des Vorbesitzers gemeint und zu deuten.

Dittens muss man sich die genaue Formulierung im Kaufvertrag ansehen.

Viertens sind Erklärungen vor Ort ohne Protokollierungen etc. ziemlich lau vor Gericht.

Das wird eine lange und heikle Sache.

Christian

Also, der Rhein ist schon ein Stück weg - bis hier Hochwasser ist, dauert das. Außerdem lebe ich schon Ewigkeiten hier im Ort und in den letzten Jahren hatten wir hier mit Hochwasser nicht wirklich viel zu tun. Das letzte richtige Hochwasser war 1928 - und da stand das Haus noch nicht! Ich frage mich immer mehr, warum der Verkäufer auf dieser Klausel bestanden hat - weil er von der Kellerfeuchte wusste??? Und der Nachbar (Doppelhaushälfte) hat seinen Keller trocken!!! Nach Isolierung. Also ist die Theorie vom Hochwasser ziemlich hinfällig.

Der Grundwasserspiegel liegt hier auch tiefer als der Kellerboden.

Und der Keller war feucht - der Nachbar hat bestätigt, mehrfach den Keller ausgepumpt zu haben. Allerdings haben wir davon erst nach Einzug erfahren.

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