Glasbruch am gemieteten Objekt

Hallo,
ich war mir nicht ganz sicher, in welchem Brett ich deratrigen Fall schildere, ob Versicherung oder in diesem Brett. Ich habe mich halt für dieses Brett entschieden oder schreib ich’s besser in beiden Brettern?

erster Fall:
Ein Unternehmen verfügt über ein angemietetes Geschäft. Es entsteht an einer doppelten Schaufensterscheibe (3x3m) ein Riß im oberen Teil an der Scheibe die innerhalb des Geschäfts liegt aus ungeklärten Gründen. Eine gewaltsame Zerstörung ist nicht erkennbar. Wer ist für die Schadenbeseitigung verantwortlich, Mieter oder Vermieter?

zweiter Fall
Ein Vermieter verursacht einem Mieter durch Stromabschaltung einen Schaden, z. B. an elektronischen Geräten? Eine Versicherung besteht von beiden Seiten. Wer meldet den Schaden? Mieter hat eine Selbstbeteilung. Wird diese durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt?
Gruß und danke im voraus für die Klärung dieses Falls, Amelie

nicht erkennbar. Wer ist für die Schadenbeseitigung
verantwortlich, Mieter oder Vermieter?

Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Steht dort nichts Spezielles und war der Mieter nicht der Schadensverursacher, muß der Vermieter wohl dafür sorgen, dass sein Eigentum wieder repariert wird.

Ein Vermieter verursacht einem Mieter durch Stromabschaltung
einen Schaden, z. B. an elektronischen Geräten? Eine

Was für ein Schaden ? Wieso war die Stromabschaltung dafür ursächlich ?

Versicherung besteht von beiden Seiten. Wer meldet den

Was für Versicherungen ?

Schaden? Mieter hat eine Selbstbeteilung. Wird diese durch die
Versicherung des Vermieters abgedeckt?

Von Seiten des Vermieters käme eine Haftpflichtversicherung in Frage, die den Zeitwert ersetzt. Die des Mieters könnte Neuwert ersetzen. Daher sollte der Mieter den Schaden seiner Versicherung melden und darauf hinweisen, dass ein Dritter für den Schaden verantwortlich ist.

Hallo Nordlicht,
Danke Dir für deine Antwort.

Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Steht dort

nichts Spezielles und war der Mieter nicht der
Schadensverursacher, muß der Vermieter wohl dafür sorgen, dass
sein Eigentum wieder repariert wird.

Mieter war nicht Schadenverursacher.Im Mietvertrag steht Mieter muß im Schadenfall selbst Kosten tragen für Erneuerung der Glasscheiben die zum Mietobjekt gehören, auch wenn dem Mieter kein Verschulden trifft. Ersatzansprüche an Dritte werden abgetreten an den Mieter durch Vermieter. Gibt es dafür auch eine gezetzliche Grundlage? Kennst du vielleicht Urteile?

Ein Vermieter verursacht einem Mieter durch Stromabschaltung
einen Schaden, z. B. an elektronischen Geräten? Eine

Was für ein Schaden ? Wieso war die Stromabschaltung dafür
ursächlich ? Stromhauptschalter ist für zwei Geschäftsräume. In dem erfolgt ein Umbau und das andere Geschäft bekommt den Schaden durch laufende Stromab- und anschaltung.

Was für Versicherungen ?

Elektronik, Glasbruch ist versichert vom Mieter.

Danke nochmal für deine Infos. Gruß Amelie

Mieter war nicht Schadenverursacher.Im Mietvertrag steht
Mieter muß im Schadenfall selbst Kosten tragen für Erneuerung

Dann sollte der Mieter den Schaden sofort seiner Glasversicherung melden.

auch eine gezetzliche Grundlage? Kennst du vielleicht Urteile?

In D gilt Vertragsfreiheit. D.h. Man darf vertraglich alles vereinbaren, was nicht ungesetzlich oder sittenwidrig ist. Wofür brauchst Du jetzt noch Urteile ?

Elektronik, Glasbruch ist versichert vom Mieter.

Schaden der elktronikversicherung melden und angeben, dass ein Dritter den schaden verursacht hat. Fertig ist die Laube.

Hallo Nordlich danke für die schnelle Antwort.

In D gilt Vertragsfreiheit. D.h. Man darf vertraglich alles
vereinbaren, was nicht ungesetzlich oder sittenwidrig ist.
Wofür brauchst Du jetzt noch Urteile ?

Ich weiß nicht, ob die Vereinbarung Schadenfall Glasbruch gesetzlich ist? Kann man sowas in Gesetzestexten lesen.

Schadenfall der Versicherung ist ja ok. Geht dann nur um die Selbstbeteiligung die erheblich ist.

Da muß man wohl in den sauren Apfel beißen. Aber so ein Fall kommt ja nicht gerade nur alle paar Jahre vor. Wie oft werden die Scheiben eingeschlagen. Da muß der Mieter eine ganz schön dicke Börse haben.

Deshalb auch meine Frage nach gezetzlichen Regelungen bzw. Urteile (wo nachlesen). Gruß Amelie

Ich weiß nicht, ob die Vereinbarung Schadenfall Glasbruch
gesetzlich ist? Kann man sowas in Gesetzestexten lesen.

Nein, denn sie ist vertraglich vereinbart und der Vertrag ist gültig. Nicht alles, was in diesem Lande passiert steht auch in Gesetzen.

Schadenfall der Versicherung ist ja ok. Geht dann nur um die
Selbstbeteiligung die erheblich ist.

Dann muß man sich ordentlich versichern und die Selbstbeteiligung streichen.

die Scheiben eingeschlagen. Da muß der Mieter eine ganz schön
dicke Börse haben.

Oder sich richtig versichern, die Selbstbeteiligung in der Glasversicherung ist in der Regel kein Muß.

Deshalb auch meine Frage nach gezetzlichen Regelungen bzw.
Urteile (wo nachlesen).

Urteil wozu ? Die vertragliche Vereinbarung ist gültig, da gibt es kein Urteil, dass dem Mieter aus seinem Vertrag hilft.

Ich wundere mich immer wieder, dass Leute offenbar ohne lange nachzudenken Verträge unterschreiben und wenn dann etwas passiert, was Ihnen nicht gefällt, Gesetze und Urteile suchen, die die eingegangenen Verpflichtungen wieder aufheben. Warum erkundigt man sich nicht vor der Unterschrift ?