Gemeinsamer Anwalt bei Scheidung - Vor- und Nachte

Hallo,

wenn sich Nochgatte und Nochgattin scheiden lassen wollen, welche Vor-und Nachteile gibt es, wenn sie sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen?!

Nehmen wir an, sie sind sich weitestgehend einig, was Güterteilung angeht und haben sich über die dicken Batzen (Haus, Hausrat) schon außergerichtlich geeinigt. Kinder soll es auch geben, aber auch da sollen sie sich einig sein (Aufenthalt etc.).

Vielen Dank schon mal

Lepo

Hallo Lepo,

wenn sich Nochgatte und Nochgattin scheiden lassen wollen,
welche Vor-und Nachteile gibt es, wenn sie sich einen
gemeinsamen Anwalt nehmen?!

Als Vorteil würde ich es betrachten, daß es keinen gemeinsamen Anwalt geben wird! Vor Gericht sind die Nocheheleute Gegner, auch wenn sie sich noch so einig sind. Es muß sich EINER der beiden einen Anwalt nehmen. Der andere hat dann keinen Anwalt. Das ist für den der den Anwalt hat ein finanzieller Nachteil, aber ansonsten kann es ein Vorteil sein. Für den der keinen hat, ist es zunächst ein finanzieller Vorteil, der sich aber ganz schnell in einen Nachteil wandeln kann.

Nehmen wir an, sie sind sich weitestgehend einig, was
Güterteilung angeht und haben sich über die dicken Batzen
(Haus, Hausrat) schon außergerichtlich geeinigt. Kinder soll
es auch geben, aber auch da sollen sie sich einig sein
(Aufenthalt etc.).

Dann würde es theoretisch reichen, wenn einer einen Anwalt hat. Bei den kleinsten Streitigkeiten hat der ohne Anwalt eher mal Pech gehabt. Gerade, wenn größere Sachen wie Haus oder andere wichtige Sachen wie Aufenthalt der Kinder zu regeln sind, würde ich persönlich nicht auf einen Anwalt verzichten wollen.

Viel Glück…

LG
ausnahmefall

Hallo!

wenn sich Nochgatte und Nochgattin scheiden lassen wollen,
welche Vor-und Nachteile gibt es, wenn sie sich einen
gemeinsamen Anwalt nehmen?!

Um das nochmal klar zu sagen:

  1. Ein Anwalt kann nicht beide vertreten.
  2. Ein Anwalt ist grundsätzlich parteiisch, das ist seine Aufgabe.

Das mit dem „gemeinsamen Anwalt“ wird sicherlich oft gemacht um Geld zu sparen - für mich wäre es kein Weg.

Gruß,

Florian.

welche Vor-und Nachteile gibt es, wenn sie sich einen
gemeinsamen Anwalt nehmen?!

Wie beide Vorschreiber bemerkten, gibt es keinen gemeinsamen Anwalt. Im Scheidungsverfahren muß mindestens ein Anwalt beteiligt sein, der dann einen der Eheleute vertritt, der andere Ehepartner wäre dann gar nicht anwaltlich vertreten.

Ich habe gehört, dass der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner im Verfahren keine Anträge stellen kann. Sollte das stimmen, wäre dieser Ehepartner wehrlos, wenn der Anwalt des anderen Ehepartners im Termin anders agiert, als vorher abgesprochen.

Wenn die Eheleute minderjährige Kinder haben, würde ich auf jeden Fall davon abraten, ohne Anwalt in das Scheidungsverfahren zu gehen.

wenn sich Nochgatte und Nochgattin scheiden lassen wollen,
welche Vor-und Nachteile gibt es, wenn sie sich einen
gemeinsamen Anwalt nehmen?!
Nehmen wir an, sie sind sich weitestgehend einig, was
Güterteilung angeht und haben sich über die dicken Batzen
(Haus, Hausrat) schon außergerichtlich geeinigt. Kinder soll
es auch geben, aber auch da sollen sie sich einig sein
(Aufenthalt etc.).

Hallo Lepo,
beide sollten sich einen Anwalt suchen. Jeder sagt seinem Anwalt, dass man sich weitgehend geeinigt hat und nur vor groben Fehlern geschützt werden möchte. Dann trifft man sich zu viert und sagt das gemeinsam beiden Anwälten. Anwälte, die damit nicht professionell umgehen können, gehören ausgetauscht.
Bei der Vertretung durch nur einen Anwalt, wird der Partei ergreifen. Sonst wäre er kein Mensch (und auch kein Anwalt).
Grüße
Ulf

Tach,

den größten nachteil hat der Anwalt, wenn die friedliche Einigung dann doch nicht funkioniert. Dann kann er davon ausgehen, dass ihn eine Seite wegen angeblichen Parteiverrates anzeigt…

für den Anwalt ist das immer ein Tanz auf dem Vulkan…

Hallo,

der „gemeinsame“ Anwalt ist der alleinige Anwalt der Partei, die ihn beauftragt.

Es gab schon ganz kuriose Situationen bei Gericht, wenn nur eine Partei mit Anwalt auftrat. Die andere Partei kann bei mündlichen Verhandlungen keine Anträge stellen.

Die Anwaltspartei hat dann z. B. Antrag auf höheren Unterhalt gestellt. Die andere Partei konnte nicht den Antrag stellen, dass der Antrag abgelehnt wird. Dem Richter bleibt dann eigentlich (fast) nichts anderes übrig, als nach Antrag zu entscheiden. War nur ein Beispiel unter vielen.

Einen kleinen Ausweg gibt es, wenn die anwaltslose Partei auf den Flur stürmt, sich den nächsten Anwalt unter dem Arm klemmt und ihm ein Mandat erteilt. Dann kann dieser Anträge stellen.

Hat aber auch viele Nachteile. Dieser „Notanwalt“ kassiert die volle Gebühr für ungefähr drei Sätze bei Gericht und der Mandant ist trotzdem bisher nicht optimal vertreten. Anwälte sucht man sich meist sorgfälltig aus, was hier nicht der Fall war.

Soll schon Situationen gegeben haben, wo kein Anwalt auf dem Flur war.

Gruß
Ingrid

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