Vertretung rechtlicher Erben im Erbverfahren

Ich wuerde gerne wissen, wer in Deutschland die Erben bei der Durchfuehrung eines Erbverfahrens unterstuetzen\vertreten kann um z.B. Sterbeurkunden verstorbener Erben, Trauscheine, Geburtsurkunden etc. von zustendigen Behoerden zu bekommen. Ich kenne mich nur mit dem Polnischen Recht auf dem Gebiet aus und weiss, dass all dass ein von den Erben ausgewaehlter Bevollmaechtigter erledigen kann - ist dass in Deutschland auch moeglich oder gibt es da vielleicht Unterschiede?

Meistens kümmern sich die Erben selbst in Deutschland um die Besorgung der Urkunden. Beim Amtsgericht (Nachlaßabteilung) könntest du näheres erfahren, ob vielleicht ein Bevollmächtiger beantragt werden kann oder wo du die Urkunden bekommst. Es dibt in Deutschland auch sogenannte Nachlaßverwalter.
Gruß Amelie

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Hallo erstmal,

Ich wuerde gerne wissen, wer in Deutschland die Erben bei der
Durchfuehrung eines Erbverfahrens unterstuetzen\vertreten kann
um z.B. Sterbeurkunden verstorbener Erben, Trauscheine,
Geburtsurkunden etc. von zustendigen Behoerden zu bekommen.

Da ich es selbst regelmäßig und häufig mache: Es gibt Rechtsanwälte, die komplette Nachlassabwicklungen übernehmen und z.B. gerne von im Ausland oder einfach auch nur weiter weg wohnenden Erben hiermit beauftragt werden. Weitere Auftraggeber sind oft Erbengemeinschaften, die so untereinander Streit vermeiden wollen, oder ältere Erben, die sich mit der Situation überfordert fühlen.

Ist absehbar, dass die Erben selbst nicht in der Lage sein werden, den Nachlass zu regeln bzw. ist Streit absehbar, sollte der Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten in einem Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Dies sollte nach Möglichkeit auch ein Fachmann (Anwalt/Steuerberater o.ä.) sein.

Gruß vom Wiz

Hallo auch von mir,

Vielen dank für die Schnelle Antwort. Meine Frage betrifft eine Sachlage, bei deren es kein Testament und viele gesetzlich berichtigte Erben gibt wodurch ein Erbverfahren durchgeführt werden müsste. In Ihrer Antwort haben Sie geschrieben:

Da ich es selbst regelmäßig und häufig mache: Es gibt
Rechtsanwälte, die komplette Nachlassabwicklungen übernehmen
und z.B. gerne von im Ausland oder einfach auch nur weiter weg
wohnenden Erben hiermit beauftragt werden. Weitere
Auftraggeber sind oft Erbengemeinschaften, die so
untereinander Streit vermeiden wollen, oder ältere Erben, die
sich mit der Situation überfordert fühlen.

Und nun stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist, dass ein Anwalt, der nur einen Teil rechtmäßiger Erben vertritt, auch das ganze Erbverfahren durchführt, oder benötigt er die Bevollmächtigung aller Erben um deren Geburtsurkunden, Trauscheine etc. (die ja bei dem Verfahren unabdingbar sind) bei entsprechenden Ämtern zu erhalten?

Viele Grüße,
Albert

Hallo,

es ist durchaus auch möglich nur einzelne Erben zu vertreten. Nur kann man dann natürlich nicht unbedingt alleine und auf freiwilliger Basis den ganzen Komplex abwickeln. Es kommt aber durchaus vor, dass ich zunächst z.B. von einem Erben beauftragt wurde und als erste Aufgabe hatte, die weiteren Erben zu ermitteln. Die haben dann gleich erklärt, dass ich die Sache bitte komplett übernehmen sollte, und haben dazu dann ebenfalls Vollmachten erteilt. Solange es keinen Streit über die Erbstellung oder einzelne Erbteile gibt, ist dies auch problemlos. Teilweise erteilen die weiteren Erben auch kein Mandat, spielen aber auf Zuruf zumindest „brav mit“. D.h. man teilt mit, dass z.B. die Chance besteht eine Immobilie zu bestimmten Konditionen zu verkaufen, und es wird dann sofort für die Unterschrift unter den Kaufvertrag eine Vollmacht erteilt oder zumindest Zustimmung signalisiert. Das ist dann auch kein Problem.

Ärgerlich sind immer Fälle, in denen ein oder mehrere Erben einfach nicht „lieb mit den anderen Kindern spielen wollen“ und aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine geregelte Erbabwicklung blockieren. Dann kann man aber durchaus für die vertretenen Erben auch entsprechende gerichtliche Maßnahmen gegen die bösen Buben ergreifen um die Sache durchzuziehen. Dann ist es eben nur keine normale Erbabwicklung mehr, sondern ein streitiges Erbrechtsmandat. Macht unter dem Strich aber rein organisatorisch für den Mandanten auch keinen Unterschied. Er hat jemanden, der die notwendigen Dinge für ihn durchzieht, und gut ist.

Gruß vom Wiz