Schutzfrist nach eidesstattlicher Versicherung

Hallo,
ein Kunde lies es 2005 trotz mehrmaliger Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung kommen. Der Gläubiger blieb leider wegen einer eidesstattlichen Versicherung vom 21.10.2004 auch noch auf den Anwaltskosten etc. sitzen.
Ab 21.10.2007 wäre jetzt die Schutzfrist abgelaufen.

Wie soll der Gläubiger vorgehen, um seine Rechnung und die bisher angefallenen Mahnkosten endlich beglichen zu bekommen?
MFG
Wepster

Wie soll der Gläubiger vorgehen, um seine Rechnung und die
bisher angefallenen Mahnkosten endlich beglichen zu bekommen?

Hallo Wepster,
dem Gläubiger kann niemand die Überlegung abnehmen, ob er schlechtem Geld gutes Geld hinterher wirft, oder ob etwas zu holen ist. Der Titel gilt 30 Jahre. Falls keine Insolvenz dazwischen kommt, kann der Gläubiger auch warten. Wenn nichts zu holen ist, wäre es nicht gut, dem Gerichtsvollzieher kostenpflichtig zu beauftragen, dass er einem das mitteilt.
Grüße
Ulf

Servus,

Der Titel gilt 30 Jahre. Falls keine Insolvenz
dazwischen kommt, kann der Gläubiger auch warten.

Vorsicht, wenn der Gläubiger nicht alle 3 Jahre einen Vollstreckungsversuch unternimmt verjähren die Zinsen (seit dem letzen Pfändungsversuch).

Wenn nichts zu holen ist, wäre es nicht gut, dem Gerichtsvollzieher
kostenpflichtig zu beauftragen, dass er einem das mitteilt.

Wie will Gläubiger denn wissen ob oder ob nichts zu holen ist?
Das geht nur mit einem Vollstreckungsauftrag. Der Schuldner könnte ja gestern im Lotto gewonnen haben :wink:. Außerdem ist so ein Gerichtsvollzieher die „billigste“ Arbeitskraft bei der Beitreibung. Mit Kosten zwischen 20,- und 40,- Euro ist Gläubiger im Schnitt dabei.

Grüße
Ulf

Grüße
Martin