Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen (= Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate)
= 2.600,00 €
Unterhalt für ein 5jähriges Kind nach Düsseldorfer Tabelle
= 303,00 €
Unterhalt für ein 6jähriges Kind nach Düsseldorfer Tabelle
= 368,00 €
Bemessungsgrundlage für Ehegattenunterhalt
= 1.929,00 €
Ehegattenunterhalt = 3/7 hiervon:
= 827,00 €
Es gibt außerdem noch sogenannte Bereinigungspositionen, die von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Dazu zählen etwa gemeinsame Kreditverpflichtungen, evtl. Fahrtkosten zur Arbeit, etc.
Auch das Halbtagsgehalt der Mutter wird abgezogen und zwar (wenn ich recht informiert bin) von der Bemessungsgrundlage und nicht vom Endergebnis.
Nach ständiger Rechtsprechung ist es einem Unterhaltspflichtigen unzumutbar, seinem früheren Ehepartner (uneingeschränkt) Unterhalt weiterzuzahlen, wenn sich dieser einem anderen Partner zugewandt und sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliche Verbindung anzusehen ist.
hier kommt es zuerst darauf an, wo Exfrau mit Kind wohnt. Meinen tue ich den OLG-Bezirk. Der Unterhalt wird im Groben nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Allerdings haben sich diverse OLG’s „Unterhaltsrechtliche Leitlinien“ (werden oft auch anders bzw. ähnlich genannt) gegeben.
Je nach OLG wird z. B. der Exgattenunterhalt mal mit 3/7 berechnet oder dem Unterhaltszahler ein Bonus von 10 % gutgeschrieben.
Auch Arbeitswegekosten usw. können unterschiedlich in den Leitlinien behandelt werden.
Wenn der Unterhaltsempfänger einen neuen Partner hat, kann der Unterhalt wegfallen, wenn die Beziehung mindestens zwei bis drei Jahre dauert.
Aaaaber, je nach OLG kann man unter Umständen ein fiktives Einkommen der Exfrau anrechnen, weil sie für ihren neuen Partner Tätigekeiten (bügeln, waschen, kochen, putzen) verrichtet und/oder sie Ersparnis an Miete, Strom, Wasser usw. durch die „Eintopfwirtschaft“ hat. Wie hoch das bewertet wird, ist unterschiedlich je nach OLG und hängt auch mit dem Einkommen des neuen Partners und dem Alter des Kindes zusammen.
Einen großen Teil der Unterhaltsleitlinien befinden sich im Forum von www.vafk.de in einem geschützten Bereich. Dieser Bereich wird dann sichtbar, wenn man sich im Forum (ist keine Vereinsanmeldung) kostenlos anmeldet und einloggt.
Gruß
Ingrid
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